Aufgaben und Organisation

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist zuständig für alle Verfassungs- und spezielle Rechtsfragen, den Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz und das Justiz­prüfungs­wesen.

Weitere Aufgaben des Ministeriums sind Gleichstellung, Verbraucherschutz, Normprüfung, die Rehabilitierung und Wieder­gutmachung im Bereich des SED-Unrechts sowie die Stiftungsaufsicht. Das Ministerium ist zudem an Gesetzes­vorhaben im Land und im Bund beteiligt. Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung ist im Ministerium eingebunden.

Der Geschäfts­bereich des Ministeriums erstreckt sich über die Amts- und Landgerichte, das Oberlandes­gericht, die Verwaltungs­gerichte, die Arbeits­gerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht, die Staats­anwaltschaften, die Justiz­vollzugs­einrichtungen bis hin zu den Sozialen Dienste der Justiz.

Dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz obliegt die Fachaufsicht über die Staatsanwalt­schaften des Landes. Es gibt jedoch Grenzen. Wegen der verfassungs­rechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit und der sachlichen Unabhängigkeit in der Rechtspflege kann das Ministerium den Gerichten keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Gerichtliche Entscheidungen können nur auf dem von den Prozess­ordnungen geregelten Weg überprüft werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns Rechtsberatungen nicht möglich sind. Dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist es grundsätzlich verwehrt, Rechts­auskünfte oder rechtliche Ratschläge zu erteilen. Die Rechtsberatung ist vielmehr den Angehörigen der rechts­beratenden Berufe, insbesondere Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälten und Notarinnen und Notaren vorbehalten.

Auskunft erteilen die Rechtsanwalts- und Notarkammern. Bei der Rechtsanwalts­kammer Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin (Tel. 0385-5119600) können die Dienste eines "Anwalts­suchservices" in Anspruch genommen werden. Alle wichtigen Informationen zur Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Internet mit allen Anschriften vor Ort.

Eine Äußerung des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zu Rechtsfragen in Einzelfällen könnte zudem den unzutreffenden Eindruck erwecken, es wolle auf die Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte Einfluss nehmen.

Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung

Die Allgemeine Abteilung nimmt die Querschnitts­aufgaben des Geschäftsbereichs wahr.

Hierzu gehören insbesondere die Aufgaben­bereiche Personal­planung, Koordinierung und Einsatz, Haushalts-/Kassen- und Rechnungs­wesen, Organisation und IT- Angelegen­heiten und Digitalisierung, Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Justiz. Die Allgemeine Abteilung ist ferner zuständig für das Berufsrecht und die Angelegen­heiten der Rechtsanwälte und Notare.

Abteilung 2 - Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit und Gnadenwesen

Die Abteilung 2 ist für den Justizvollzug, die ambulante Straffälligen­arbeit und die Sicherheit im Maßregelvollzug verantwortlich. In dieser Abteilung werden auch Gnaden­entscheidungen getroffen, soweit sich die Ministerpräsidentin die Entscheidungen nicht selbst vorbehalten hat.

Im Bereich des Justizvollzuges sind rund 840 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in den Sozialen Diensten der Justiz rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Die Abteilung 2 übt die Dienst- und Fachaufsicht über die genannten Bereiche aus. Sie entwickelt Konzepte zur Zukunft des Justizvollzuges und der Sozialen Dienste der Justiz unter Berücksichtigung der sichereren Unterbringung und einer zielgerichteten Behandlung der Gefangenen. Sie ist weiter zuständig für die Organisation, die Personal­zuweisung, die Aus- und Fortbildung des Personals sowie für einen effektiven Ressourcen­einsatz.

Abteilung 3 - Verfassung, Recht, Verbraucherschutz, Normprüfung und Stiftungswesen

Die Abteilung 3 ist zuständig für Verfassungs- und spezielle Rechtsfragen sowie über die Staatsanwaltschaften des Landes. Fragen des Verbraucherschutzes und die Stiftungsaufsicht gehören ebenso zu den Aufgaben wie die Normprüfung sowie die Rehabilitierung und Wiedergutmachung im Bereich des SED-Unrechts.