Logo: MV (Mecklenburg-Vorpommern) tut gut. Mecklenburg-Vorpommern Markenportal

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5.5 Digitale Medien

Dieses Markenhandbuch regelt den Einsatz des Landessignets und die Grundlagen der Gestaltung von Webseiten, -portalen und für Social-Media-Angebote der Ministerien, Institutionen und Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Webseiten, Webportale

Landessignet

Für Webseiten und Webportale wird das Landessignet Image (Landessignet mit Claim oder Landessignet mit internationalem Claim) oder das Landessignet Verwaltung (Landessignet mit Zusätzen der Ministerien) eingesetzt. Es wird immer die Farbversion auf weißem Hintergrund verwendet. Bei der Platzierung ist die Einhaltung der Schutzzone um das Landessignet zu beachten. Die Standard-Abbildungsgröße des Landessignets auf Webseiten und Webportalen (Desktop-Ansicht) ist die Breite des Wort- und Bildzeichens von 200 Pixeln.

Umfassende Richtlinien, z. B. zu Schutzzone und Einsatz von Partnerlogos, finden Sie unter 2. Landessignet und 3. Arbeiten mit dem Landessignet. Die Dateien des Landessignets Image stehen im Downloadbereich des Landesportals zur Verfügung: Download Landessignet Image, Download Landessignet Image international. Die Dateien des Landessignet Verwaltung stehen im Portal für alle Landesbediensteten (Wir.Sind.MV.) zum Download bereit.

Standard-Abbildungsgröße des Landessignets auf Webseiten (Desktop-Ansicht): 200 Pixel Breite (Wort- und Bildzeichen)

Webseiten von EFRE-unterstützten Projekten müssen im Header das Landessignet mit Claim und das EFRE-Logo abbilden.

Die Platzierung des Landessignets mit Claim und des EFRE-Logos im Header muss innerhalb des sicheren Bereichs erfolgen. Sie müssen auf allen Geräten und in allen Auflösungen komplett sichtbar sein.

Alternativtext: barrierefreier Einsatz des Landessignets

Um die Abbildung des Landessignets auf Webseiten und Webportalen barrierefrei zugänglich zu machen, muss sie mit einem 
Alternativtext (Alt-Text) versehen werden.

Empfohlener Alternativtext bei unverlinkten Bildern:

für das Landessignet Image:
„Logo: MV (Mecklenburg-Vorpommern) tut gut.“

für das Landessignet Image mit Zusatz Mecklenburg-Vorpommern: 
„Logo: MV tut gut. Mecklenburg-Vorpommern“

für das Landessignet Verwaltung: 
„Logo: MV – Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für …“

Empfohlener Alternativtext bei verlinkten Bildern: 
Zusätzlich zur Beschreibung des Logos ist das Linkziel (z.B. die Benamung oder Überschrift der Zielseite) hervorzuheben.

Beispiel: Der empfohlene Alternativtext ist: „Logo: MV (Mecklenburg-Vorpommern) tut gut. (Link zum Markenportal)“.

Favicon und Touch-Icons

Als Favicon und Touch-Icon kommt das Bildzeichen zum Einsatz. Die leicht rechteckig-horizontale Form des Bildzeichens bedingt, dass das quadratische Favicon oben und unten einen Weißraum enthält.

Für die quadratischen Touch-Icons wird das Bildzeichen rechts und links gleichmäßig beschnitten.

Farben und Schriften

Für Webseiten und Webportale werden die Farben des Corporate Designs des Landes Mecklenburg-Vorpommern verwendet. Die RGB-Farbwerte finden Sie unter 4.2 Farben.

Die markenprägende Schrift Macho wird für alle Webseiten und Webportale verwendet. Als automatische Ersatzschrift wird auf die Systemschrift Calibri zurückgegriffen.

Beispielanwendung: Platzierung des Landessignets Image unter Einhaltung der Schutzzone auf der Startseite des Landesportals.

Webseiten der Landesregierung müssen auf der Startseite und den Unterseiten im Header das Landessignet abbilden. Die Platzierung des Landessignets im Header muss innerhalb des sicheren Bereichs erfolgen. Es muss auf allen Geräten und in allen Auflösungen komplett sichtbar sein.

Beispielanwendung: Platzierung des Landessignets mit Zusatz „Mecklenburg-Vorpommern“ unter Einhaltung der Schutzzone auf der Startseite der Landesregierung.

Webseiten der Landesregierung müssen auf den Unterseiten der Ministerien, der Ministerpräsidentin und der Staatskanzlei im Header das Landessignet mit definierten Zusätzen abbilden. Skalierung und Platzierung der Landessignets bleiben auf allen Unterseiten gleich.

Beispielanwendung: Platzierung des Landessignets für ein Ministerium auf einer Unterseite der Landesregierung.

Social-Media-Kanäle

Profile in Social-Media-Kanälen bestehen in der Regel aus Titelbild, Profilbild groß und (dem gleichen) Profilbild in klein. Das Titelbild ist imagetragend und enthält das Landessignet nach Vorgaben. Bei Förderung durch EFRE enthält das Titelbild ebenfalls das EFRE-Logo nach Vorgaben.

Landessignet auf Titelbildern

Für Social-Media-Titelbilder wird ausschließlich das Landessignet Image eingesetzt: als Landessignet mit Claim oder Landessignet mit internationalem Claim sowie als Landessignet mit Claim und Zusatz „Mecklenburg-Vorpommern“.

Auf Titelbildern darf das Landessignet in Farbversion auf einem hellen, farbigen und vor allem ruhigen Hintergrund oder Bildmotiv platziert werden. Auf dunklen Hintergründen wird die Farbversion negativ verwendet. Dabei müssen ein ausreichender Kontrast und eine gute Lesbarkeit immer gewährleistet sein. Ist kein ausreichender Kontrast gegeben, wird die Strichversion des Landessignets verwendet, s. auch 3.2 Hintergründe und 3.8 Markenpartner: Hintergründe.

Bei der Platzierung ist die Einhaltung der Schutzzone um das Landessignet zu beachten. Die Platzierung erfolgt bevorzugt oben rechts. Die Richtgröße des Landessignets auf Social-Media-Titelbildern ist die Breite des Wort- und Bildzeichens von 150 Pixeln.

Umfassende Richtlinien, z. B. zu Schutzzone und Einsatz von Partnerlogos, finden Sie unter 2. Landessignet und 3. Arbeiten mit dem Landessignet.

Die Dateien des Landessignets Image stehen im Downloadbereich des Landesportals zur Verfügung: Download Landessignet Image, Landessignet Image international und Landessignet Image mit Zusatz „Mecklenburg-Vorpommern“

Richtgröße des Landessignets auf Social-Media-Titelbilder: 150 Pixel Breite (Wort- und Bildsignet) (Bilder: TMV/Thomas Grundner)

Social-Media-Kanäle von EFRE-unterstützten Projekten müssen im Titelbild neben dem Landessignet das EFRE-Logo abbilden.

Die Platzierung des Landessignets und des EFRE-Logos im Titelbild muss innerhalb des sicheren Bereichs erfolgen. Sie müssen auf allen Geräten und in allen Auflösungen komplett sichtbar sein.

Landessignet in Profilbildern

Im Profilbild wird nur das Bildzeichen des Landessignets abgebildet. Voraussetzung dafür ist, dass das vollständige Landessignet an anderer Stelle, z. B. im Titelbild, ebenfalls abgebildet ist. Social-Media-Kanäle, die kein Titelbild haben, wie Instagram, bilden das Wort-Bildzeichen im Profilbild ab. Handelt es sich hierbei um EFRE-geförderte Projekte, wird das Landessignet mit Claim und das EFRE-Logo im Profilbild abgebildet.

Ein Weißraum um das Bildzeichen oder Wort-Bildzeichen verhindert, dass es in der üblichen Kreisform angeschnitten wird. Der Weißraum beim alleinigen Einsatz des Bildzeichens entspricht einem Drittel der Höhe des Bildzeichens nach oben und unten des Bildzeichens.

Beispielanwendung Facebook: Auf dem Titelbild steht das Landessignet mit Claim und Zusatz „Mecklenburg-Vorpommern“ unter Einhaltung der Schutzzone sowie das EFRE-Logo. Die Platzierung erfolgt innerhalb des sichtbaren Bereichs oben rechts. Das Profilbild zeigt das Bildzeichen. (Bild: TMV/Thomas Grundner)

Beispielanwendung Instagram: Da kein Titelbild vorhanden ist, wird das Landessignet mit Claim und das EFRE-Logo im Profilbild abgebildet.