Allgemeine Informationen zum Opferschutz

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Opferschutz. Die Seite erläutert, wie Opfer von Straftaten unterstützt werden und welche rechtlichen Möglichkeiten und Anlaufstellen es gibt.

Hilfe bei Gewalt und OpferschutzSicherheit

Die Aufgabe des Strafrechts ist es vor allem, Straftaten aufzuklären und zu ahnden. Diese Zielsetzung führte bislang zu einer starken Täterorientierung im System der Strafrechtspflege. Neben der Überführung, Bestrafung und Resozialisierung des Straftäters wurde das Opfer nahezu ausschließlich in seiner Rolle als Beweismittel wahrgenommen. Dass ein Opfer psychische und physisch hilfsbedürftig ist oder sein kann, wurde zu wenig beachtet. Eine Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe war dringend erforderlich, zum Beispiel durch verstärkte Nutzung des Täter-Opfer-Ausgleichs, verbesserte Beratung und Entschädigung.

Beratung für Betroffene von Straftaten

Zahlreiche Institutionen und Verbände stehen als Ansprechpartner für Betroffene von Straftaten mit Rat und Tat zur Seite.

Zeugeninformation in Zivil- und Strafsachen

Vielleicht möchten Sie mehr über Ihre Aufgabe als Zeugin oder Zeuge wissen, z.B.:

  • Wie läuft überhaupt eine Gerichtsverhandlung?
  • Was muss ich als Zeuge tun?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Zeuge?
  • Welche Kosten werden mir erstattet?

Wenn Sie diese oder andere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an unsere Zeugeninformationsstellen.

Wer hilft mir bei Opferbelangen?

Ansprechpersonen in Ihrer Nähe finden Sie in der folgenden Linkliste.

Anlaufstelle für Missbrauchsopfer

Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch in staatlichen Einrichtungen der ehemaligen DDR - auf dem Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns - können sich zentral für unser Land an den folgenden Verein wenden:

Kontakt

Opferhilfe

Opferhilfe Rostock "Hilfe für die Opfer von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern e.V."

Schröderstraße 22, 18055, Rostock, DE+49 381 4907460+49 381 4907462

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