Bürgerfonds Kultur
Der Bürgerfonds wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt, um gemeinwohlorientierte Projekte zu unterstützen, die nicht durch bereits bestehende Programme abgedeckt sind.

Der Bürgerfonds hat vier Säulen, von denen eine die Säule „Kulturprojekte“ ist.
Die Zuwendungen werden auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V ausgereicht. Abweichungen und Besonderheiten des Bürgerfonds sind in den „Fördergrundsätzen Bürgerfonds“ geregelt.

Bildhauer bearbeitet eine Skulptur
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um ein Projekt handelt, das die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhält und stärkt.
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte Vorhaben. Es erfolgen hingegen keine Dauerförderungen, keine Kompensation öffentlicher Förderungen und keine Förderung von Vorhaben, die auf eine Anschlussförderung hinauslaufen. Gefördert werden nur gemeinnützige Träger ohne wirtschaftliche Interessen oder Gewinnerzielungsabsicht.
Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als auch natürliche Personen.
- lokale kulturelle Projekte,
- Weiterbildungen im kulturellen Bereich,
- anteilige Finanzierung, wie z.B. LEADER-Förderung
- Stipendien
- Für Projekte oder als Kofinanzierungsmittel werden bis maximal 15.000 Euro ausgereicht. Eine Zuwendung wird jedoch nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag mindestens 1.000 Euro beträgt.
- Stipendien können eine Höhe von 1.000 Euro (Mindestzuwendungsbetrag) bis 2.000 Euro (maximaler Zuwendungsbetrag) haben.

Von Hand gemachte Keramik
Antragstellung
Anträge können fortlaufend, möglichst früh, jeweils zu Beginn eines Quartals gestellt werden. Förderwürdige Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Datum des Eingangs bei der Bewilligungsbehörde unterstützt. Dort finden Sie das Antragsformular „Bürgerfonds“ und alle Informationen: Landesförderinstitut M-V
Bewilligungsbehörde
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Es setzt die fachlich getroffenen Förderentscheidungen des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten verfahrensmäßig um, das heißt erlässt nach zuwendungsrechtlicher Prüfung die Bescheide, reicht die Mittel aus und prüft die Verwendungsnachweise.
Das ausgefüllte Antragsformular (Textform ist insoweit ausreichend) kann dort per E-Mail oder postalisch eingereicht werden an:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich in der Form eines Sachberichts ohne weitere Bestandteile zugelassen.