Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder aus Familien, die Sozialgeld oder ggf. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket und können Leistungen in Anspruch nehmen.

Bildungs- und TeilhabepaketUnterstützung für Familien

Somit können die Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, auch, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. 

Die Übersicht zeigt, welche Leistungen beantragt werden können. Weitere Aufwendungen können im Einzelfall als Bedarf berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Was gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket?

Wer setzt das Bildungspaket um?

Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt bzw. im Jobcenter den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungspaket.

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