Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit ELiA

Immissionsschutz-Genehmigungen mit ELiA sorgen für umweltgerechte Anlagen: Risiken werden geprüft, Schutzstandards eingehalten und Belastungen reduziert.

Immissionsschutz

!ACHTUNG!:

Im Land Mecklenburg-Vorpommern steht nun ebenfalls der neue Onlinedienst „ELiA-Online“ zur Verfügung. Dieser ersetzt die bisherige Clientanwendung „ELiA Version 2.8“.

ELiA-Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden.

Registrierung

Für die Nutzung ist eine Registrierung im Serviceportal Gemeinsam Online erforderlich. Die Nutzung ist nur mit einem gültigen ELSTER-Organisationszertifikat möglich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen.

Migration

ELiA Version 2.8 unterstützt eine Teilmigration der Antragsdaten nach ELiA-Online.

Übergangsfrist

Anträge, die mit ELiA Version 2.8 angearbeitet bzw. erstellt wurden, können in einer Übergangszeit weiterhin mit ELiA Version 2.8 abgeschlossen und eingereicht werden.

Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de

Hinweis

Die Zugangsmöglichkeit nur über „Mein Unternehmenskonto“ am Onlinedienst erfolgt in Kürze

Was ist ELiA?

ELiA ist eine elektronische Lösung, um die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder zu deren Änderung zu beantragen. Mit ELiA kann der oft sehr umfangreiche Antrag elektronisch erstellt, verschlüsselt und authentifiziert versendet werden. Die Anwendung bietet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche und unterstützt die Handhabung durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen.

Der Onlinedienst „ELiA-Online“ wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vom Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Länderkooperation ELiA entwickelt. In der Länderkooperation sind alle Bundesländer bis auf das Land Baden-Württemberg vertreten. Alle Partner arbeiten gleichberechtigt zusammen und sind stets um eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Anwendung bemüht.

ELiA-Online (und auch ELiA Version 2.8) kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA-Online sind nicht erforderlich. Hilfefunktionen zum Umgang mit dem Onlinedienst sind integriert. Auf die Nutzungsbedingungen von ELiA wird hingewiesen.

Hinweis: Der Support für ELiA Version 2.8 wurde zum 30. Juni 2025 eingestellt. Eine Nutzung der Anwendung ist jedoch auch über dieses Datum hinaus weiter möglich.

Eine finale ELiA Version 2.8 (Build 6) mit der gültigen Lizenzvereinbarung kann noch für die Windows 32 Bit, 64 Bit oder Mac OS Installationsquellen im Bereich Publikationen und Dokumente heruntergeladen werden.

Verwendung von ELiA

Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrags stimmen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde, dem jeweiligen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) ab. Nutzen Sie hierzu unbedingt die Möglichkeit eines unverbindlichen Beratungsgespräches mit dem für Sie zuständigen StALU. Hier erfahren Sie u.a., welche Formulare für Ihr Vorhaben auszufüllen und welche weiteren Unterlagen im Rahmen der Antragsstellung beizubringen sind (ELiA-Checkliste).

Eine parallele Antragsbearbeitung durch mehrere Personen ist unter bestimmten Bedingungen (Sperrung auf Formularebene) möglich. Noch nicht möglich ist, dass Antragsteller und Entwurfsverfasser, sofern es sich um Unternehmen mit unterschiedlichen Steuernummern (keine ELSTER-Organisationszertifikate innerhalb des Unternehmens) handelt, den Antrag in ELiA-Online gemeinsam erstellen, bearbeiten und versenden können.

Hinweis: Bei der Nutzung von ELiA-Online sind die Bauantragsformulare nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern unter https://prod.mecklenburg-vorpommern.de/seite/bauformulare zu beziehen und dem Antrag im Kapitel 12 als Anhang beizufügen.

Versenden des Genehmigungsantrags

Der Antrag kann mit ELiA-Online direkt elektronisch an die adressierte Genehmigungsbehörde übermittelt werden.

Die Fertigstellung und der Versand der erstellten Anträge oder Anzeigen erfolgen über das Menü »Antragsunterlagen einsehen, erstellen und versenden«. Für den elektronischen Versand generieren Sie bitte folgende Antragsunterlagen bzw. Antragspakete

  • Gesamtantrag als .zip mit PDF, XML und Anhängen oder
  • Gesamtantrag als .zip mit PDF-kapitelweise, XML und Anhängen.

Bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung können für die Auslegung Antragsexemplare (PDF-Dokumente) mit unkenntlich gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen generiert werden.

Hinweis: Die Bereitstellung und Übergabe von ggf. erforderlichen gesonderten Datenträgern und die in ihrer Anzahl eingeschränkten notwendigen Papierexemplare stimmen Sie bitte mit der Genehmigungsbehörde ab.

Anträge, die mit ELiA Version 2.8 angearbeitet bzw. erstellt wurden, können noch bis zum 31. Dezember 2026 (Übergangsfrist) mit dieser Version abgeschlossen und eingereicht werden. Die ELiA Version 2.8 ermöglicht darüber hinaus eine Teilmigration des Antrags (ohne Anhänge!) nach ELiA-Online. Dies ist über die neue Funktion „Antrag für ELiA-Online exportieren“ in der Menüleiste möglich. Der Export kann anschließend in ELiA-Online importiert werden.

Fachlicher und technischer Support

Wir sind bemüht, ELiA noch zukunftsfähiger zu gestalten. Fehlerhinweise, Wünsche, Anregungen aus der Arbeit mit der Anwendung sind daher willkommen.

Richten Sie hierzu gerne eine E-Mail an folgende Adresse: elia-mv@lm.mv-regierung.de

Nutzungsbedingungen für ELiA

Für die Nutzung der Anwendung ELiA gelten folgende Bedingungen, soweit ihnen nicht Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Daten entgegenstehen:

  • Die Anwendung ist ausschließliches Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, insbesondere auch das der Änderung ohne vorherige Ankündigung. Aus der Bereitstellung der Software sind keine Ansprüche an künftige Bereitstellung, Inhalt, Ausprägung und Verfügbarkeit abzuleiten.
  • Die Anwendung ist geschützt durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz-UrhG). 
    Für das Herunterladen der Software und ihre Nutzung wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts erteilt. 
    Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Übertragung der Software auf elektronischen Speichermedien sowie das Recht zur Vervielfältigung für eigene Zwecke.
  • Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt die Software mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Es übernimmt jedoch keine Garantie oder sonstige Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Dienste und Daten sowie daraus nach Weiterverarbeitung abgeleiteter Daten. Es wird keine Gewährleistung für die Übereinstimmung der Daten mit den tatsächlichen natürlichen Verhältnissen übernommen. Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, ausgenommen sind durch das Land Mecklenburg-Vorpommern grob fahrlässig verursachte Schäden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt keine Gewähr, dass mit den Daten und Diensten ein bestimmter Zweck erreicht werden kann.
  • Diese Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer durch das Herunterladen und die Nutzung der Software an.

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