Informationen zum Staatsexamen

Der zweijährige Vorbereitungsdienst endet mit dem Staatsexamen. Diese setzt sich aus der häuslichen Prüfungsarbeit, den Klausuren unter Aufsicht in vier Prüfungsfächern sowie den mündlichen Prüfungen in insgesamt sechs Prüfungsfächern zusammen.

Allgemeine Informationen zum Staatsexamen

In der Staatsexamensprüfung hat die Referendarin bzw. der Referendar nachzuweisen, dass

  • sie bzw. er die auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden versteht,
  • sie bzw. er mit den Aufgaben der Verwaltungen, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut ist und
  • sie bzw. er über wirtschaftliches Denken und Managementkenntnisse verfügt.