Schutzgebiete

Die Ausweisung von Schutzgebieten ist ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Nach nationalem Recht kann das Land Naturschutz­gebiete, Nationalparks, Biosphären­reservate und Naturparks festsetzen. 

NaturschutzNatur und Erholung

Die Landkreise sind für die Ausweisung von Landschafts­schutz­gebieten, Natur­denkmälern und geschützten Landschafts­bestandteilen zuständig. Die von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt wahrgenommene Betreuung der Natur­schutz­gebiete erfolgt in enger Zusammen­arbeit mit ehren­amtlichen Helferinnen und Helfern.

Die seit 1990 eingerichteten drei National­parks sowie die drei Biosphären­reservate werden von Mitarbeitern der Großschutz­gebiets­­verwaltung und die sieben Naturparks von Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter der bundesweiten Dachmarke "Nationale Natur­landschaften" betreut und entwickelt.

Kontakt

Abteilung Klimschutz, Naturschutz und Forsten

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dreescher Markt 2, 19061, Schwerin, DE

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