Schutzgebiete
Die Ausweisung von Schutzgebieten ist ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Nach nationalem Recht kann das Land Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks festsetzen.

Die Landkreise sind für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen zuständig. Die von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt wahrgenommene Betreuung der Naturschutzgebiete erfolgt in enger Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
Die seit 1990 eingerichteten drei Nationalparks sowie die drei Biosphärenreservate werden von Mitarbeitern der Großschutzgebietsverwaltung und die sieben Naturparks von Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter der bundesweiten Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" betreut und entwickelt.