Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung
Mit einer Vorsorgevollmacht oder rechtlichen Betreuung in Mecklenburg-Vorpommern können Sie selbstbestimmt regeln, wer im Ernstfall Ihre Angelegenheiten vertritt. Die Seite informiert über das Betreuungsrecht, die Reform und hilfreiche Vordrucke für Notfälle.

Die Zahl der Menschen, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen einer rechtlichen Betreuung bedürfen, nimmt wegen des steigenden Lebensalters der Bevölkerung zu. Gleichzeitig steigt der Beratungs- und Informationsbedarf zur Vorsorgevollmacht, die je nach Einzelfall die Bestellung einer rechtlichen Betreuerin oder eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgericht als Betreuungsgericht entbehrlich macht.
Reform des Vormundschafts- und des Betreuungsrechts
2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts grundlegend modernisiert in Kraft getreten. Ziel ist, Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung zu stärken sowie deren Qualität zu verbessern.
Das Betreuungsrecht ist nunmehr neu geregelt. Der Vorrang der Wünsche der betreuten Person ist dessen zentraler Maßstab. Ziel ist es auch, die betreute Person stärker in das Betreuungsverfahren selbst einzubinden und zu informieren. Auch eine nicht erforderliche Betreuung zu vermeiden, zählt mit entsprechenden Unterstützungsangeboten zu den zentralen Aspekten der Reform.
Zugleich formulieren die Neuregelungen deutlicher, dass eine rechtliche Betreuung nur eingerichtet wird, wenn andere – insbesondere sozialrechtliche – Hilfen nicht in gleicher Weise ausreichen. Daneben soll auch die ehrenamtliche Betreuung gestärkt werden.
Reformierte Aufgaben für Betreuungsbehörden
Die Aufgaben der Betreuungsbehörden leiten sich einschließlich eines neues Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuerinnen und Betreuer aus dem neugeschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und der vom Bund ergänzend erlassenen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) vom 13. Juli 2022 (BGBl. 2022 I 1154) ab.
Die Bestellung einer Berufsbetreuerin oder eines Berufsbetreuers durch das Betreuungsgericht setzt erstmalig die Registrierung voraus. Eine berufliche Betreuung können daher nur solche Personen führen, die bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registriert sind, über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit nachgewiesen und eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in der gesetzlich bestimmten Höhe abgeschlossen haben.
Das Landesrecht ist 2023 an das Betreuungsrecht des Bundes angepasst worden. Für die Erteilung einer Anerkennung von Sachkundelehrgängen/Studiengängen ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zuständig. Für jede Anerkennung wird eine Gebühr erhoben.
Weitere Informationen
Mit der Vorsorgevollmacht steht Ihnen ein Instrument zur Verfügung, das jedem Erwachsenen für den Fall, dass er zum Beispiel durch ein plötzliches Unfallereignis an der Wahrnehmung seiner eigenen Rechte gehindert ist, die Teilnahme im Rechtsverkehr sichert. Einzelheiten zur Vorsorgevollmacht können Sie der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz entnehmen.
Weitere Informationen über Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern
Sie können folgende Formulare herunterladen:
- Vollmacht, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Stand: Januar 2023(PDF 200,75 KB)
- Antrag auf Eintragung einer vorhandenen oder mehrerer vorhandener Vorsorgeangelegenheit/-en, herausgegeben von der Bundesnotarkammer(PDF 368,98 KB)
- Antrag auf Eintragung weiterer Vertrauenspersonen zu einer oder mehrerer vorhandenen Vorsorgeangelegenheit/-en, herausgegeben von der Bundesnotarkammer(PDF 264,35 KB)