Inklusion und Teilhabe für alle
Wie gelingt es, für Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen? Damit befasst sich die Inklusionspolitik des Landes.

Barrieren abbauen, Teilhabe ermöglichen
Eine Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können – unabhängig von Behinderung, Alter oder individuellen Voraussetzungen: Dafür setzt sich Mecklenburg-Vorpommern ein. Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Selbstbestimmung zu stärken und allen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben möglichst eigenständig zu gestalten.
Inklusion betrifft viele Bereiche des täglichen Lebens: Wohnen und Mobilität ebenso wie Bildung, Arbeit, Gesundheit, Kultur, Freizeit und digitale Angebote. Barrierefreiheit ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen, Angebote und Leistungen selbstständig und gleichberechtigt zu nutzen.
Mecklenburg-Vorpommern verfolgt dabei einen umfassenden Ansatz. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist eine ressortübergreifende Aufgabe und orientiert sich unter anderem an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention. Benachteiligungen sollen abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter verbessert werden.
Dabei geht es nicht nur darum, bestehende Barrieren zu beseitigen. Auch neue Angebote, Gebäude, Dienstleistungen und digitale Anwendungen sollen von Anfang an möglichst barrierefrei und inklusiv gestaltet werden. Das gilt beispielsweise für inklusive Bildung, den Arbeitsmarkt, Wohnen und Mobilität, die digitale Teilhabe sowie den Zugang zu Kultur, Freizeit und öffentlichen Dienstleistungen.
Ein wichtiger Baustein ist der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er bündelt Maßnahmen der Landesregierung und zeigt auf, wie Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorangebracht werden. Auch Unterstützungsangebote und Leistungen der Eingliederungshilfe tragen dazu bei, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Inklusion ist dabei eine Aufgabe, die nur gemeinsam gelingen kann. Das Land arbeitet deshalb mit Kommunen, Verbänden, Interessenvertretungen und weiteren Partnerinnen und Partnern zusammen. Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen sollen dabei aktiv einbezogen werden.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Angebote rund um Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe in Mecklenburg-Vorpommern – von rechtlichen Grundlagen und Unterstützungsangeboten über inklusive Bildung und Arbeit bis hin zu Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit und Selbstbestimmung.
Denn Teilhabe bedeutet: Alle Menschen sollen dazugehören, mitbestimmen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.
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FAQ
Ja!
Seit dem Jahr 2000 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern den sogenannten Inklusionsförderrat (IFR). Er ist der Einzige seiner Art in Deutschland und vertritt Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Er wird daher auch an allen Gesetzgebungsverfahren des Landes beteiligt. Ebenso hat er das Recht, selbst Gesetzesinitiativen anzuregen. Alle Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des IFR: https://www.inklusionsfoerderrat.de/
Ja. Im Juni 2006 hat der Landtag das sogenannte Landesbehindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern. Menschen mit Behinderungen sollen so weit wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen können.
Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz wird unter anderem in Filmen, auch in Gebärdensprache, erklärt. Damit soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, das Gesetz besser kennen zu lernen und über die für Sie damit verbundenen Rechte informiert zu sein. Die Filme finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums.
In einem eigenen Maßnahmeplan 2.0. hat sich die Landesregierung der Inklusion verschrieben. Dieser umfasst 13 Handlungsfelder und 124 Einzelmaßnahmen, die gemeinsam mit Vereinen und Verbändenerarbeitet wurden. Alle anderthalb Jahre wird der Umsetzungsstand seither evaluiert. Den Maßnahmeplan finden Interessierte hier zum Download oder zum Bestellen als Printexemplar.
Die Zahlungen nach dem Landesblindengeldgesetz M-V (LBlGG M-V) sind eine freiwillige Leistung des Landes. Die entsprechenden Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe sowie weitere Auskünfte erhalten Sie jeweils direkt bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
Für Personen mit Assistenzhund und Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Anerkennung des Assistenzhundes sowie für die Ausstellung der entsprechenden Ausweisdokumente zuständig. Alle Informationen finden Sie unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Assistenzhunde/
Kontakt
Geschäftsstelle des Inklusionsförderrates
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