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Landkreise und Gemeinden

Mecklenburg-Vorpommern besteht aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten. Die kleinste Einheit der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden, zu denen laut Kommunalverfassung auch die Städte zählen. Die meisten Gemeinden sind in Ämtern zusammengeschlossen.

Landkreise und Gemeinden sind selbstständige Gebietskörperschaften. Ein Landkreis und seine Gemeinden stehen in einem engen, partnerschaftlichen Verhältnis zueinander. Die Aufgaben der Gemeinden werden von einer Gemeinde- oder Stadtvertretung und der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister wahrgenommen, die direkt von der Bevölkerung gewählt werden. Mecklenburg-Vorpommern bestand ab 1990 zunächst aus 31 Landkreisen. Im Zuge der Gebietsreform von 1994 wurde die Zahl auf zwölf reduziert. Seit der Kreisgebietsreform 2011 besteht das Bundesland nur noch aus sechs Landkreisen: Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, dem Landkreis Rostock, Vorpommern-Greifswald sowie Vorpommern-Rügen.

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis seine Gemeinden bei der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben unterstützt. In die Zuständigkeit der Landkreise fallen öffentliche Aufgaben, die gemeindeübergreifend sind oder die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Ämter und Gemeinden übersteigen. Dazu gehören beispielsweise die Trägerschaft von Gymnasien, Berufsschulen und Krankenhäusern sowie die Abfallentsorgung. Die Organe eines Landkreises sind Kreistag und Landrat. Weitere Kernkompetenzen über die ein Landkreis verfügt sind Planungs- und Organisationshoheit sowie die Personal-, Steuer-, Rechtsetzungs- und Finanzhoheit.

Es gibt in MV 686 amtsangehörige Gemeinden, die sich in 76 Ämtern zusammengeschlossen haben. Diese erledigen die Verwaltungsgeschäfte für ihre Mitgliedsgemeinden. 38 Städte und Gemeinden des Landes sind hingegen amtsfrei. Dazu gehören seit der Kreisgebietsreform 2011 auch Neubrandenburg sowie die Hansestädte Greifswald, Stralsund und Wismar als „große kreisangehörige Städte“. Sie erfüllen zusätzliche Aufgaben, die sonst die Landkreise wahrnehmen.

Der Status der sechs kreisfreien Städte blieb bei der Gebietsreform von 1994 zunächst unverändert. Seit der Kreisgebietsreform 2011 gibt es jedoch nur noch zwei kreisfreie Städte: die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin. Mit über 304.000 Einwohnenden lebt in ihnen fast ein Fünftel der Landesbevölkerung.

Kreisfreie Städte nehmen neben den Aufgaben als Gemeinde zusätzlich die eines Landkreises wahr. Ihre Organe können andere Namen tragen: Die Stadtvertretung kann als Bürgerschaft und die Bürgermeisterin / der Bürgermeister als Oberbürgermeisterin / - Meister bezeichnet werden.

(Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern)