Altlastenbearbeitung

Altlastenbearbeitung kümmert sich um Böden, die durch Schadstoffe belastet sind, und macht Flächen wieder sicher nutzbar – zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Geologie und Bodenschutz

Der Bereich des nachsorgenden Bodenschutzes beinhaltet die Erkundung, Überwachung und Sanierung von Altlasten.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Untersuchung und Sanierung von kommunalen und gewerblichen Altlasten sowie von Rüstungsaltlasten. Ein weiteres wichtiges Förderinstrument ist die Altlastenfreistellung, mit der das Land die Untersuchung und Sanierung von Altlasten aus der Vorwendezeit unterstützt.

Die Altlastenfreistellung hat folgende Ziele:

  • Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt abwehren
  • Betroffene Grundstücke wirtschaftlich nutzbar machen
  • Investitionen fördern
  • verhindern, dass bis dahin unbebaute Flächen in Anspruch genommen werden

Was sind Altlasten?

Als Altlasten werden Grundstücke bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Hierbei können Altablagerungen (v.a. stillgelegte Abfalldeponien) und Altstandorte (v.a. stillgelegte Industrieanlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist) unterschieden werden.

Infolge des Umgangs mit schadstoffhaltigen Materialien bzw. deren Ablagerung sind hier die Böden und manchmal auch das Grundwasser erheblich verunreinigt. Viele Altlasten müssen deshalb aufgrund der von ihnen ausgehenden, möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt mit hohem Kostenaufwand untersucht und saniert werden. Hierzu verpflichtet sind der Verursacher sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und/oder -nutzer.

Altlastenauskunft

Gemäß § 5 Absatz 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 LBodSchG sind die unteren Bodenschutz­behörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfassung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zuständig. 
Dort werden auf Antrag Auskünfte erteilt, ob und inwieweit Boden- oder Grundwasserbelastungen für das jeweilige Grundstück bekannt sind.

Eine kostenfreie Auskunft bietet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) online an: 
https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/altlasten/FIS-Altlasten/

Die Datengrundlage für Auskünfte bildet das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster MV. Die Informationsweitergabe erfolgt entsprechend den Vorschriften des Landes-Umweltinfor­mationsgesetzes (LUIG M-V) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V).

Altlastenerkundung

Nicht jeder ehemalige Industrie- und Gewerbestandort ist von schädlichen Bodenverunreinigungen betroffen. Ob dort eine Altlast vorliegt, von der Gefahren für den Menschen, das Grundwasser oder andere wichtige Schutzgüter ausgehen, ist in einem gestuften Verfahren aufzuklären.

Nachdem ein Standort als altlastverdächtige Fläche erfasst wurde, erfolgt eine orientierende Untersuchung. Ergeben sich dabei konkrete Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf eine Altlast, wird der Standort detailliert erkundet und eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Bestätigt sich der Altlastenverdacht, folgt in der Regel vor der eigentlichen Sanierung eine Sanierungsuntersuchung.

Altlastensituation in MV

Als landwirtschaftlich geprägtes Flächenland ist Mecklenburg-Vorpommern weniger von der Altlastenproblematik betroffen als Regionen mit einer industriell oder vom Bergbau geprägten Vergangenheit. Typische Altlastflächen in MV sind Werftstandorte, ehemalige Gaswerke und chemische Reinigungen, Tankstellen oder die zahlreichen kleinen Altablagerungen im ländlichen Raum (sogenannte "Bürgermeisterkippen").

Altlastverdächtige Flächen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Auf den Verdacht hin werden die Flächen in einem gestuften Verfahren untersucht. Wird dabei der Gefahrenverdacht bestätigt, werden sie als Altlast klassifiziert.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Stand 2023 insgesamt rund 5.300 Flächen als altlastverdächtig erfasst, davon ca 2.400 Altablagerungen und 2.900 Altstandorte (zivile und militärische Standorte). Über 3.000 Altlasten wurden bisher festgestellt, von denen rund 2.300 Altlasten bereits saniert wurden. Fast 500 befinden sich derzeit in der Sanierung.

Die Altlasten werden von den unteren Bodenschutzbehörden landesweit einheitlich im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster MV (dBAK) erfasst, das vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) als obere Bodenschutzbehörde geführt wird (siehe Fachinformation des LUNG).

Bis 2013 wurden die Daten der „militärischen Altlasten“ und „Rüstungsverdachtsflächen“ separat erfasst, seit 2014 sind sie in der Gesamtstatistik mitenthalten.

§ 11 BBodSchG bestimmt, dass die Länder die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen eigenständig regeln können. Dadurch erfolgt die Erfassung der altlastverdächtigen Flächen länderspezifisch. In MV werden im dBAK altlastverdächtige Flächen in den Bearbeitungsstufen von der Ersterfassung über die Erstbewertung bis hin zur abgeschlossenen orientierenden Untersuchung registriert.

 

Altlastenfreistellung

Altlastenfreistellung bedeutet, dass sich Investoren und Eigentümer von Gewerbegrundstücken, die vor dem 1. Juli 1990 durch Schadstoffeinträge verunreinigt wurden, von finanziellen Risiken, die aus diesen Kontaminationen resultieren (z.B. erforderliche Standortsanierung) "freistellen" lassen können.

Beispiele für Altlastensanierungen in Mecklenburg-Vorpommern

Kann im Rahmen von Altlastenuntersuchungen eine Gefährdung von Schutzgütern nicht ausgeschlossen werden, sind vom Pflichtigen technische Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Schwerpunktmäßig wurden und werden Sanierungsmaßnahmen an Standorten durchgeführt, die für unser Land wirtschaftlich bedeutungsvoll sind:

  • Standorte der Werftindustrie Wismar, Rostock und Stralsund
  • Standorte des Maschinenbaus, z.B. in Wismar, Schwerin, Rostock, Güstrow, Waren
  • Standorte der Lebensmittelindustrie in Stavenhagen und Hagenow
  • Standorte aus dem Energie- und Dienstleistungsbereich (z.B. EWN Lubmin, ehem. chemische Reinigung Güstrow)
  • Standorte ehemaliger Tanklager und Tankstellen (z.B. Tankstelle Bad Doberan)
  • Standorte des mittelständischen Gewerbes
  • Standorte mit wirtschaftlicher Umnutzung (z.B. ehem. Gaswerk Rostock)

Darüber hinaus wurden zahlreiche Altdeponien (z.B. ehemalige Sonderabfalldeponien) gesichert und saniert sowie Umweltschäden beseitigt, die von ehemaligen WGT-Liegenschaften herrühren.

Gremienarbeit

Das Referat Boden- und Grundwasserschutz, Altlastenfreistellung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vertritt das Land Mecklenburg-Vorpommern in verschiedenen Fachgremien, u.a. in der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), und entwickelt dort europa-, bundes- und länderübergreifend neue Strategien und Arbeitshilfen mit.

Aufgabenschwerpunkte im vorsorgenden Bodenschutz

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
  • Kontinuierliche Verminderung von Wasser- und Winderosion durch Umsetzung verbesserter Anbau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft
  • Kontinuierliche Reduzierung der Bodenverdichtung in Baugebieten und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • Erhalt standorttypischer Bodenhumusgehalte, optimaler Nährstoffgehalte, Vermeidung von Bodenversauerung
  • Kontinuierliche Reduzierung der (Schad-) Stoffeinträge, insbesondere durch Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Reststoffe und Abfälle

Aufgabenschwerpunkte im nachsorgenden Bodenschutz

u.a.

  • Werteharmonisierung (Geringfügigkeitsschwellen der LAWA, Prüfwerte der BBodSchV)
  • Fortschreibung der Arbeiten zum Thema Schadstoffbewertung
  • Erarbeitung Technischer Regeln und Anwendungshilfen (z.B. Sickerwasserprognose)
  • Untersuchung, Beurteilung, Berücksichtigung und Überwachung natürlicher Schadstoffminderungsprozesse bei der Altlastensanierung
  • Reaktivierung / Rekultivierung von Altlaststandorten

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