Altlastenbearbeitung
Altlastenbearbeitung kümmert sich um Böden, die durch Schadstoffe belastet sind, und macht Flächen wieder sicher nutzbar – zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Der Bereich des nachsorgenden Bodenschutzes beinhaltet die Erkundung, Überwachung und Sanierung von Altlasten.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Untersuchung und Sanierung von kommunalen und gewerblichen Altlasten sowie von Rüstungsaltlasten. Ein weiteres wichtiges Förderinstrument ist die Altlastenfreistellung, mit der das Land die Untersuchung und Sanierung von Altlasten aus der Vorwendezeit unterstützt.
Die Altlastenfreistellung hat folgende Ziele:
- Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt abwehren
- Betroffene Grundstücke wirtschaftlich nutzbar machen
- Investitionen fördern
- verhindern, dass bis dahin unbebaute Flächen in Anspruch genommen werden
Was sind Altlasten?
Als Altlasten werden Grundstücke bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Hierbei können Altablagerungen (v.a. stillgelegte Abfalldeponien) und Altstandorte (v.a. stillgelegte Industrieanlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist) unterschieden werden.
Infolge des Umgangs mit schadstoffhaltigen Materialien bzw. deren Ablagerung sind hier die Böden und manchmal auch das Grundwasser erheblich verunreinigt. Viele Altlasten müssen deshalb aufgrund der von ihnen ausgehenden, möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt mit hohem Kostenaufwand untersucht und saniert werden. Hierzu verpflichtet sind der Verursacher sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und/oder -nutzer.
Altlastenauskunft
Gemäß § 5 Absatz 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 LBodSchG sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfassung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zuständig.
Dort werden auf Antrag Auskünfte erteilt, ob und inwieweit Boden- oder Grundwasserbelastungen für das jeweilige Grundstück bekannt sind.
Eine kostenfreie Auskunft bietet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) online an:
https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/altlasten/FIS-Altlasten/
Die Datengrundlage für Auskünfte bildet das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster MV. Die Informationsweitergabe erfolgt entsprechend den Vorschriften des Landes-Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V).
Altlastenerkundung
Nicht jeder ehemalige Industrie- und Gewerbestandort ist von schädlichen Bodenverunreinigungen betroffen. Ob dort eine Altlast vorliegt, von der Gefahren für den Menschen, das Grundwasser oder andere wichtige Schutzgüter ausgehen, ist in einem gestuften Verfahren aufzuklären.
Nachdem ein Standort als altlastverdächtige Fläche erfasst wurde, erfolgt eine orientierende Untersuchung. Ergeben sich dabei konkrete Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf eine Altlast, wird der Standort detailliert erkundet und eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Bestätigt sich der Altlastenverdacht, folgt in der Regel vor der eigentlichen Sanierung eine Sanierungsuntersuchung.
Altlastensituation in MV
Als landwirtschaftlich geprägtes Flächenland ist Mecklenburg-Vorpommern weniger von der Altlastenproblematik betroffen als Regionen mit einer industriell oder vom Bergbau geprägten Vergangenheit. Typische Altlastflächen in MV sind Werftstandorte, ehemalige Gaswerke und chemische Reinigungen, Tankstellen oder die zahlreichen kleinen Altablagerungen im ländlichen Raum (sogenannte "Bürgermeisterkippen").
Altlastverdächtige Flächen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Auf den Verdacht hin werden die Flächen in einem gestuften Verfahren untersucht. Wird dabei der Gefahrenverdacht bestätigt, werden sie als Altlast klassifiziert.
In Mecklenburg-Vorpommern sind Stand 2023 insgesamt rund 5.300 Flächen als altlastverdächtig erfasst, davon ca 2.400 Altablagerungen und 2.900 Altstandorte (zivile und militärische Standorte). Über 3.000 Altlasten wurden bisher festgestellt, von denen rund 2.300 Altlasten bereits saniert wurden. Fast 500 befinden sich derzeit in der Sanierung.
Die Altlasten werden von den unteren Bodenschutzbehörden landesweit einheitlich im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster MV (dBAK) erfasst, das vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) als obere Bodenschutzbehörde geführt wird (siehe Fachinformation des LUNG).
Bis 2013 wurden die Daten der „militärischen Altlasten“ und „Rüstungsverdachtsflächen“ separat erfasst, seit 2014 sind sie in der Gesamtstatistik mitenthalten.
§ 11 BBodSchG bestimmt, dass die Länder die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen eigenständig regeln können. Dadurch erfolgt die Erfassung der altlastverdächtigen Flächen länderspezifisch. In MV werden im dBAK altlastverdächtige Flächen in den Bearbeitungsstufen von der Ersterfassung über die Erstbewertung bis hin zur abgeschlossenen orientierenden Untersuchung registriert.
Altlastenfreistellung
Altlastenfreistellung bedeutet, dass sich Investoren und Eigentümer von Gewerbegrundstücken, die vor dem 1. Juli 1990 durch Schadstoffeinträge verunreinigt wurden, von finanziellen Risiken, die aus diesen Kontaminationen resultieren (z.B. erforderliche Standortsanierung) "freistellen" lassen können.
Zur Wiedervereinigung wiesen viele Industrie- und Gewerbestandorte in den neuen Bundesländern Bodenverunreinigungen durch Schadstoffe auf. Für Investoren konnte die Privatisierung von Unternehmen aus dem Bereich der Treuhandanstalt daher mit erheblichen Risiken verbunden sein.
Um dieses Hemmnis zu beseitigen und Sanierungen zu ermöglichen, wurde im Juni 1990 das Umweltrahmengesetz erlassen, das heute in der Fassung des Hemmnisbeseitigungsgesetzes gilt. Artikel 1 § 4 Abs. 3 dieses Gesetzes, die sog. Freistellungsregelung, eröffnet Investoren und Eigentümern von kontaminierten Grundstücken die Möglichkeit, sich von den Risiken, die vor dem 1. Juli 1990 verursachte Altlasten bergen, "freistellen" zu lassen.
Das bedeutet, dass die Unternehmen von der Kostenlast freigestellt werden. Bis auf einen Eigenanteil tragen sie keine Kosten für die notwendigen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen einer Altlast. Nicht freigestellt sind Unternehmen allerdings von der Verantwortung, Gefahrenabwehrmaßnahmen umzusetzen.
Vorrangig betroffene Industrie- und Gewerbezweige:
- Tanklager
- Tankstellen
- Chemische Reinigungen
- Werftstandorte
- Gaswerke
Es werden Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Grundstücken und baulichen Anlagen des ehemaligen Treuhandbereiches freigestellt, die gewerblichen Zwecken dienen und deren Nutzung oder Betrieb vor dem 1. Juli 1990 zu schädlichen Boden-Verunreinigungen geführt hat.
Die Unternehmen konnten bis zum 28. März 1992 einen Antrag auf Altlastenfreistellung einreichen. Sind die Voraussetzungen erfüllt (z. B. Durchführung von Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen, bestätigter Gefahrenverdacht) erhält das Unternehmen einen positiven Freistellungsbescheid (Verwaltungsakt) vom örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt. In diesem Bescheid sind alle notwendigen Bedingungen festgelegt, die eine Erstattung der Kosten für mit der Freistellungsbehörde abgestimmte Maßnahmen sichern.
Folgende Stellen sind an der Freistellung von Altlasten beteiligt:
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V als Einvernehmensbehörde und Sachwalter der öffentlichen Gelder
- Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als Freistellungs- und Fachbehörde für den bodenschutzrechtlichen Vollzug
- GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH als beauftragter Bewirtschafter der öffentlichen Gelder
- Freigestellte Unternehmen und Projektträger
- Projektcontroller zur fach- und finanztechnischen Kontrolle der Maßnahmen
Das freigestellte Unternehmen trägt in der Regel 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil; die restlichen 90 Prozent teilen sich Bund und Land im Verhältnis 60:40 bei sogenannten Normalprojekten oder im Verhältnis 75:25 bei ökologischen Großprojekten der Küstenindustrie.
Auf der Grundlage eines Generalvertrages hat der Bund im Jahre 2003 seinen Finanzierungsanteil für die noch zu sanierenden Standorte des Normalprojektbereiches in das Sondervermögen "Sanierung ökologischer Altlasten in M-V" eingezahlt, das per Gesetz im Land MV eingerichtet wurde.
Das Land stellt seinen Kofinanzierungsanteil nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplans sicher.
Es wird mit einer notwendigen Bereitstellung der öffentlichen Gelder bis über das Jahr 2013 gerechnet.
Weitere Informationen:
Sondervermögen "Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern"
Mit dem Abschluss des "Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten" einigten sich der Bund und die damalige Treuhandanstalt (jetzt: die sich in Abwicklung befindende BvS - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) mit den neuen Ländern im Jahr 1992 über eine gemeinsame Finanzierung der Aufgaben, die aus den ökologischen Altlasten der Vorwendezeit entstanden waren.
Am 20.12.2002 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der BvS den "Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten in M-V" abgeschlossen. Damit ist die Zuständigkeit für die weitere Umsetzung des Verwaltungsabkommens vollständig auf das Land M-V übergegangen. Vertragsgegenstand war weiterhin die Übernahme der GSN – Grundstückssanierungsgesellschaft Nordost mbH durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund hat seinen Finanzierungsanteil für die verbliebenen Sanierungsstandorte des Normalprojektbereiches in das Sondervermögen "Sanierung ökologischer Altlasten in M-V" eingezahlt, das per Landesgesetz eingerichtet wurde.
Die Bewirtschaftung des Sondervermögens hat das Land Mecklenburg-Vorpommern an die landeseigene GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH übertragen.
Das LU ist zuständig für die Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der vereinigungsbedingten Altlastenaufgaben und der Bewirtschaftung des Sondervermögens.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte:
Dr. Christine Reuther (E-Mail: C.Reuther@lm.mv-regierung.de)
Im Interesse eines effektiven, wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes begleiten das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt in M-V die Sanierungsmaßnahmen sehr eng. Seit 2004 werden die Behörden dabei von der GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern mbH unterstützt, die mit der Bewirtschaftung des Sondervermögens "Sanierung ökologischer Altlasten in MV" beauftragt ist.
Seit Beginn der Freistellung bis Ende 2006 wurden insgesamt 51,6 Millionen Euro an die freigestellten Unternehmen ausgezahlt. Für den Zeitraum 2007 bis 2013 stehen ca. fünf Millionen Euro im Jahr für Altlastenerkundungen, Grundwassermonitoring, Sanierungsplanung, Altlastensanierung und Projektcontrolling zur Verfügung.
Die Bearbeitungsschwerpunkte sind in den kommenden Jahren
- Rückbau von Bohrpunkten und Sondenplätzen der Erdölindustrie (Erdöl Erdgas Gommern)
- Rückbau und Sanierung von Standorten ehemaliger Minol-Tankstellen und Tanklager
- Sanierung alter Gaswerkstandorte (z. B. Rostock, Neubrandenburg, Anklam)
- Sanierung von Standorten ehemaliger chemischer Reinigungen (z. B. Güstrow, Torgelow, Rostock)
Die Altlastenfreistellung trägt damit wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Nutzung dieser Flächen weiter zu führen. Auch hierdurch wird die Versiegelung neuer naturbelassener Flächen vermieden.
Beispiele für Altlastensanierungen in Mecklenburg-Vorpommern
Kann im Rahmen von Altlastenuntersuchungen eine Gefährdung von Schutzgütern nicht ausgeschlossen werden, sind vom Pflichtigen technische Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Schwerpunktmäßig wurden und werden Sanierungsmaßnahmen an Standorten durchgeführt, die für unser Land wirtschaftlich bedeutungsvoll sind:
- Standorte der Werftindustrie Wismar, Rostock und Stralsund
- Standorte des Maschinenbaus, z.B. in Wismar, Schwerin, Rostock, Güstrow, Waren
- Standorte der Lebensmittelindustrie in Stavenhagen und Hagenow
- Standorte aus dem Energie- und Dienstleistungsbereich (z.B. EWN Lubmin, ehem. chemische Reinigung Güstrow)
- Standorte ehemaliger Tanklager und Tankstellen (z.B. Tankstelle Bad Doberan)
- Standorte des mittelständischen Gewerbes
- Standorte mit wirtschaftlicher Umnutzung (z.B. ehem. Gaswerk Rostock)
Darüber hinaus wurden zahlreiche Altdeponien (z.B. ehemalige Sonderabfalldeponien) gesichert und saniert sowie Umweltschäden beseitigt, die von ehemaligen WGT-Liegenschaften herrühren.
Wie wird die Altlastenbearbeitung gefördert?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Untersuchung, Sanierung und Überwachung von Altlasten mit verschiedenen Förderrichtlinien, z.B.:
- Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten – Finanzierungsrichtlinie – AlaFR)
- Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
- Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen in Häfen (Hafeninfrastrukturförderrichtlinie)
Gremienarbeit
Das Referat Boden- und Grundwasserschutz, Altlastenfreistellung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vertritt das Land Mecklenburg-Vorpommern in verschiedenen Fachgremien, u.a. in der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), und entwickelt dort europa-, bundes- und länderübergreifend neue Strategien und Arbeitshilfen mit.
Aufgabenschwerpunkte im vorsorgenden Bodenschutz
- Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
- Kontinuierliche Verminderung von Wasser- und Winderosion durch Umsetzung verbesserter Anbau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft
- Kontinuierliche Reduzierung der Bodenverdichtung in Baugebieten und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
- Erhalt standorttypischer Bodenhumusgehalte, optimaler Nährstoffgehalte, Vermeidung von Bodenversauerung
- Kontinuierliche Reduzierung der (Schad-) Stoffeinträge, insbesondere durch Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Reststoffe und Abfälle
Aufgabenschwerpunkte im nachsorgenden Bodenschutz
u.a.
- Werteharmonisierung (Geringfügigkeitsschwellen der LAWA, Prüfwerte der BBodSchV)
- Fortschreibung der Arbeiten zum Thema Schadstoffbewertung
- Erarbeitung Technischer Regeln und Anwendungshilfen (z.B. Sickerwasserprognose)
- Untersuchung, Beurteilung, Berücksichtigung und Überwachung natürlicher Schadstoffminderungsprozesse bei der Altlastensanierung
- Reaktivierung / Rekultivierung von Altlaststandorten