Elternunterrichtung

Eine schriftliche Einwilligung der Eltern ist erforderlich, damit die Dokumentation über die Entwicklung ihrer Kinder im Kindergarten an Grundschule und Hort weitergereicht werden können. So kann die individuelle Förderung in der Grundschule leichter an die bisherige anknüpfen.

KindertagesförderungEltern werden und Eltern sein

Damit die individuelle Förderung in der Grundschule leichter an die individuelle Förderung in Kindergarten oder Kindertagespflege anknüpfen kann, sollen die schriftlichen Ergebnisse der Beobachtung und Dokumentation über die Entwicklung eines Kindes auch in der Grundschule und im Hort genutzt werden können.  So kann die Förderung in Schule und Hort an die individuellen Voraussetzungen Ihres Kind angepasst werden. Ein mögliches Verfahren stellt das Kompetenzportfolio dar. 

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen zustimmen, dass die Ergebnisse an die Schule und den Hort weitergegeben werden dürfen. Hierfür müssen sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen. Die Einwilligung ist freiwillig. Wer nicht unterschreibt, hat keine Nachteile.

Stammdatenblatt mit Entwicklungsbogen

Das Stammdatenblatt mit Entwicklungsbogen für den Übergang Kita-Schule ist eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren sowie dem von der Universität Rostock entwickelten und vielfach genutzten Kompetenzportfolio.

Es ergänzt diese Instrumente, indem es eine übersichtliche und systematische Erfassung der Stammdaten sowie des Lern- und Entwicklungsstands des Kindes, unter Betrachtung der letzten 6 Monate vor Übergabe des Dokumentes an die Schule, bietet. Dadurch entsteht eine noch umfassendere Grundlage für die individuelle Förderung und den Austausch zwischen den Fachkräften oder Kindertagespflegepersonen, den Eltern und den Schulen. Die Kombination aus bewährten Verfahren und dem neuen Stammdatenblatt ermöglicht eine ganzheitliche Sicht auf das Kind und unterstützt eine gezielte, nachhaltige Entwicklungsbegleitung.

Damit die Weitergabe des Stammdatenblattes mit Entwicklungsbogen an die Grundschule erfolgen kann, ist die ausdrückliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten erforderlich. Hierfür enthält das Datenblatt den amtlichen Vordruck nach § 3 Absatz 7 KiföG M-V, der für die Unterrichtung und Einwilligung der Eltern zur Datenweitergabe zu verwenden ist. Das Datenblatt mit Entwicklungsbogen soll den Personensorgeberechtigten im letzten Entwicklungsgespräch am Ende der Betreuungszeit übergeben werden. Die Weitergabe der Dokumente kann durch die Personensorgeberechtigten selbst oder die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle an die jeweilige Grundschule erfolgen.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V empfiehlt die Anwendung des Stammdatenblatt mit Entwicklungsbogen für den Übergang Kita-Schule, um ein landeseinheitliches Vorgehen bei dem Übergang von der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in die Schule zu ermöglichen.

Wieso - weshalb - warum?

Einwilligungserklärung: Formular zum Download

Die Elternunterrichtung erfolgt nach § 3 Absatz 7 KiföG M-V über die Verwendung der Ergebnisse der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation sowie über das Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der Eltern zur Datenübermittlung an Grundschule und Hort. Bitte nutzen Sie für die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schule und den Hort den amtlichen Vordruck.

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEvorzimmer4@bm.mv-regierung.de+49 385 58817041

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