Betreuung und Förderung in der Kita
Mit Neugier entdecken Kinder die Welt, schließen Freundschaften und werden stark fürs Leben. Das Land finanziert die Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und im Hort. Alles über Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern.
Nur in MV: Beitragsfreie Kindertagesförderung
Fantasievolle erste Lebensjahre erleben Kinder in Kindertageseinrichtungen. Kitas sind Wohlfühlorte, die Familien entlasten sowie die individuelle Entwicklung der Kinder begleiten und fördern. In den ersten drei Lebensjahren besuchen sie die Krippe – in kleinen Gruppen und in einem familiären Umfeld. Ab dem dritten Geburtstag beginnen die Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindergarten.
Für Kinder vom Eintritt in die Schule bis längstens zum Ende der Jahrgangsstufe 6 bietet der Hort eine verlässliche Begleitung im Grundschulalltag und in den Ferien mit Freizeitangeboten und Projekten. Hortkinder, die ab Sommer 2026/2027 eingeschult werden haben einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von acht Stunden – unabhängig vom Bedarf der Eltern.
Eine Alternative zur Kita ist die Kindertagespflege. Kindertagespflegepersonen fördern bis zu fünf Kinder in einem vertrauten Umfeld – individuell, alltagsnah und familiär. Meist handelt es sich dabei um Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren. Eltern wählen die passende Betreuungsform.
Rechtsgrundlage ist das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V). Es regelt die Rahmenbedingungen für die Finanzierung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sowie die Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern Es legt auch fest, wie das Personal in Kindertageseinrichtungen qualifiziert sein muss.
Vorreiter in Deutschland: Die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1. Januar 2020 komplett beitragsfrei – bis zu zehn Stunden Bildung, Betreuung und Förderung in Krippe, Kindertagespflege und Kindergarten und bis zu sechs Stunden Betreuung im Hort. Mecklenburg-Vorpommern macht es möglich, weil Kinder hier ganz vorne mitspielen.
Bildung und Förderung
In Mecklenburg-Vorpommern sind kleine Entdeckerinnen und Entdecker ganz groß. Kinder erobern die Welt im Spiel, jedes Kind auf seine Art. Erzieherinnen, Erzieher und Kindertagespflegepersonen fördern jedes Kind liebevoll und individuell. Sie stärken Kinder in ihrer Persönlichkeit und motivieren sie zum Lernen.
Dabei spielt die Sprache eine große Rolle. Kinder stellen Fragen und erzählen – darauf gehen die Erzieherinnen und Erzieher ein und unterstützen die Sprachentwicklung. Denn wer gut sprechen kann, kommt besser klar – mit anderen Kindern und auch später in der Schule.
Die Grundlage für die individuelle Förderung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist die verbindliche Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.
Erzieherinnen und Erzieher beobachten nach einem landesweit verbindlich festgelegten Verfahren, wie sich Kinder entwickeln. Das Land gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe jährlich fünf Millionen Euro für die gezielte individuelle Förderung.
Gesundes Essen gehört in der Kita fest zum Alltag. Die Mahlzeiten sollen sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Das Essen bezahlen die Eltern selbst.
Personal und Qualität
In der Kita läuft nichts ohne die Erzieherinnen und Erzieher. Sie wissen, wie Kinder denken, fühlen, spielen und lernen. Sie sind da, wenn es Fragen gibt, helfen beim Streitschlichten, hören zu und trösten, wenn mal etwas schiefläuft. Damit sie das gut machen können, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern viele Wege, wie man den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erlernen und später Neues dazulernen kann. In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten besonders viele ausgebildete pädagogische Fachkräfte in den Kitas. Die hohe Fachkräftequote ist ein Merkmal für die Qualität der Angebote.
Um in der Kita mehr Zeit für die Kinder zu haben, erhalten die pädagogischen Fachkräfte Unterstützung: Alltagshilfen fassen bei allem mit an: Essen vorbereiten, aufräumen, Material holen. Das Land unterstützt die Beschäftigung von Alltagshilfen in den Kindertageseinrichtungen finanziell. So bleibt den Erzieherinnen und Erziehern mehr Zeit mit den Kindern.
Bei der Kindertagesförderung achtet Mecklenburg-Vorpommern auf klare Qualitätsstandards. Gute Bedingungen, eine gute Ausbildung, eine gute Begleitung und Förderung tragen dazu bei, dass sich Kinder sicher fühlen und gut entwickeln können.
Übergänge gestalten und Elternbeteiligung
Die Kita-Zeit endet. Der Schulranzen steht bereit, die Schultüte ist gebastelt. Jetzt beginnt die Schule. Damit der Start gut gelingt, bereiten Kitas die Kinder behutsam auf diesen Übergang in die Schule vor - spielerisch und mit ganz viel Ermutigung. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diesen Schritt mit klaren Regelungen. Aus Kita-Kindern werden auf diesem Weg starke Schulanfängerinnen und Schulanfänger.
Eltern sind bedeutsame Begleiterinnen und Begleiter. Ob im Austausch mit den Fachkräften oder als Teil eines Elternrats – wer mitmacht, kann mitgestalten. Es gibt viele Möglichkeiten, die eigene Stimme einzubringen und etwas zu bewegen. Denn: Gute Betreuung funktioniert am besten, wenn sich alle für eine Sache engagieren.
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FAQ
Für Kinder von 0 bis 3 Jahren gibt es Krippen oder die Kindertagespflege. Von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule besuchen Kinder den Kindergarten. Ab dem Schuleintritt bis längstens zum Ende der Jahrgangsstufe 6 ist der Hort zuständig – zur Begleitung im Schulalltag und in den Ferien. Die Einrichtungen – Krippe, Kindergarten und Hort – können auch in einer Kindertageseinrichtung (Kita) gebündelt sein.
Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M‑V) legt fest, wie Kinder in Mecklenburg-Vorpommern betreut und gefördert werden. Dazu gehören auch die Qualität der Angebote, Elternrechte, die Finanzierung und die Beitragsfreiheit.
Seit dem 1. Januar 2020 zahlen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern keine Beiträge mehr für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege. Das Land übernimmt die Kosten. Eltern zahlen nur für die Verpflegung.
Alle Angebote folgen einer verbindlichen Bildungskonzeption. Sie sorgt dafür, dass Kinder gut, sicher und altersgerecht betreut und gefördert werden. Zu den Qualitätsstandards gehören außerdem gut ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal, Kinderschutz und Teilhabe.
Wechsel wie von der Krippe in den Kindergarten oder vom Kindergarten in die Schule werden gemeinsam geplant – mit Eltern, Einrichtung und dem Kind. Damit der Übergang gut gelingt.
Eltern können sich in Elternräten auf Kita-, Kreis-, Stadt- oder Landesebene einbringen. So gestalten sie den Alltag in der Betreuung aktiv mit.
Zuständigkeit
Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion
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