Orientierungsstufe und weiterführende Schule
In Mecklenburg-Vorpommern lernen Kinder länger gemeinsam. An die Grundschule schließt sich die Orientierungsstufe an. Damit bleibt zwei Jahre länger Zeit, sich für eine weiterführende Schule zu entscheiden.

Die schulartenunabhängige Orientierungsstufe in MV (Klasse 5 und 6)
Die Orientierungsstufe in Mecklenburg-Vorpommern umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6 und befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel an Regionalen Schulen oder Gesamtschulen. In dieser Zeit lernen alle Kinder gemeinsam – ohne frühe Trennung nach Bildungsgängen.
In besonderen Fällen kann die Orientierungsstufe auch an einer Grundschule oder an einem Gymnasium, wie einem Sport- oder Musikgymnasium, besucht werden.
Am Ende der Jahrgangsstufe 6 erhalten Eltern und Kinder eine Empfehlung, welche Schulart am besten zu ihrem Kind passt. Die Schulwahl hängt von der Lernentwicklung, dem Arbeitsverhalten und der individuellen Leistung ab.
Das Ziel: Jedes Kind soll seinen eigenen Weg finden – mit Freude am Lernen und Vertrauen in die eigenen Stärken.
Die Regionale Schule: Praxisnahes Lernen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Regionale Schule ist eine der wichtigsten weiterführenden Schularten in Mecklenburg-Vorpommern. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10 und verbindet praktisches Lernen mit solider Allgemeinbildung.
Schülerinnen und Schüler können an einer Regionalen Schule die Berufsreife (nach Jahrgangsstufe 9) erlangen und die Mittlere Reife (nach Jahrgangsstufe 10) erwerben.
Die Regionale Schule bereitet gezielt auf das Berufsleben vor und unterstützt die Jugendlichen bei der Wahl ihres zukünftigen Berufswegs.
Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler haben nach der Jahrgangsstufe 10 außerdem die Möglichkeit, an ein Gymnasium zu wechseln und dort das Abitur zu erwerben.
Das Gymnasium in MV: Der Weg zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
Das Gymnasium führt in Mecklenburg-Vorpommern in sechs Jahren, von der 7. bis zur 12. Jahrgangsstufe, zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Am Gymnasium steht eine vertiefte Allgemeinbildung im Mittelpunkt. Das Lernen ist stärker auf theoretischem Wissen und auf wissenschaftliche Themen ausgerichtet. Das Gymnasium fördert gezielt das selbstständige Denken und Arbeiten.
Einige Gymnasien bieten spezielle Förderklassen für besonders begabte Schülerinnen und Schüler an. Außerdem gibt es in Mecklenburg-Vorpommern anerkannte Sport- und Musikgymnasien, die Leistungssport und musische Begabung mit schulischer Bildung verbinden.
Das Abitur am Gymnasium berechtigt zum Studium an allen deutschen Hochschulen. Zudem ermöglicht das Gymnasium den Zugang zu dualen Studiengängen und anspruchsvollen Ausbildungsberufen.
Die Gesamtschule: Flexibilität durch längeres gemeinsames Lernen
Die Gesamtschule ermöglicht Kindern und Jugendlichen ein längeres gemeinsames Lernen. Sie umfasst entweder die Jahrgangsstufen 5 bis 10 oder – mit gymnasialer Oberstufe – die Jahrgangsstufen 5 bis 12.
An Gesamtschulen können die Schülerinnen und Schüler die Berufsreife (nach Jahrgansstufe 9) erlangen und die Mittlere Reife (nach Klasse 10) erwerben sowie das Abitur (nach Jahrgangsstufe 12) erreichen.
Es gibt zwei Formen der Gesamtschule:
- die Integrierte Gesamtschule (IGS): Alle Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam unterrichtet. Die persönliche Förderung erfolgt vorrangig innerhalb der Klassen.
- die Kooperative Gesamtschule (KGS): Die Schülerinnen und Schüler werden nach Leistungen in verschiedene Bildungsgänge aufgeteilt, bleiben aber an einer gemeinsamen Schule.
So bietet die Gesamtschule flexible Bildungswege und eröffnet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Schritt für Schritt ihren Schulabschluss zu erreichen.
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FAQ
Die Orientierungsstufe umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6 und bietet eine gemeinsame Lernzeit vor der Entscheidung über die anschließende Schulart.
In der Regel informieren die Grundschulen über die Angebote und Profile der Regionalen Schulen oder Gesamtschulen, an denen die Orientierungsstufe angegliedert ist.
Drei bis vier Monate vor den Sommerferien können Eltern dann ihr Kind an der gewünschten weiterführenden Schule anmelden.
Ja, das ist an sogenannten Spezialgymnasien, wie Sport- oder Musikgymnasien oder an Gymnasien mit Klassen für kognitiv begabte Schülerinnen und Schüler, möglich. In der Regel müssen die Kinder an diesen Schulen aber Aufnahmeprüfungen absolvieren.
Nein, bei der Schullaufbahn ist weiterhin der Elternwille entscheidend. Sollten sich Erziehungsberechtigte trotz einer fehlenden Empfehlung für die Schullaufbahn des Gymnasiums entscheiden, gilt die 7. Jahrgangsstufe als Probejahr. Erfolgt am Ende der Jahrgangsstufe 7 keine Versetzung, so verlässt das Kind das Gymnasium.
Ja, bei entsprechenden schulischen Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium ab der 7. Jahrgangsstufe jeweils zum Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr möglich.
Ja, Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium in die Jahrgangsstufe 11 versetzt werden, erreichen einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist. Voraussetzung ist dabei ein Notendurchschnitt von 3,9 oder besser.
Erreichen Schülerinnen und Schüler diesen Notendurchschnitt nicht oder werden nicht in Jahrgangsstufe 11 versetzt, können sie die Mittlere Reife durch eine zentrale Prüfung anstreben. Die Schule muss dabei nicht gewechselt werden.
Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife das Gymnasium verlassen wollen.
Zuständigkeit
Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion
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