Verpflegung

Zum Frühstück ein Käsebrot mit Tomate und Salat oder ein Müsli mit Obst. Mittags Fleisch, Fisch oder Getreideprodukte und frisches Gemüse – Verpflegung ist für Kinder bis zur Schule Bestandteil des Leistungs­angebotes in Kindertages­einrichtungen.

Gesundheitsförderung und (Sucht-)PräventionKindertagesförderung

So sieht es das Kindertages­förderungs­gesetz vor: In Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege findet die Verpflegung während des Aufenthalts der Kinder durch die Einrichtung oder die Kindertages­pflege­person statt. Im Hort ist ein Verpflegungs­angebot freiwillig. Das heißt, es muss vom Hort nicht zwingend organisiert oder von den Eltern in Anspruch genommen werden.

Eltern übernehmen Kosten für Verpflegung

Wenn der Träger einer Einrichtung einmal nicht den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Eltern gerecht werden kann, wie im Fall von Lebens­mittel­allergien oder -unverträglichkeiten, dann können Träger und Eltern abweichende Vereinbarungen treffen. Die Kosten der Verpflegung werden weiterhin von den Eltern getragen. Sie finanzieren durch die Verpflegungskosten die Lebensmittel und gegebenenfalls deren direkte Weiterverarbeitung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kindertages­pflegestelle und sichern damit die Verpflegung als pädagogische Aufgabe.

DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung bietet Beratung

Das Speisen- und Getränke­angebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheits­fördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Die DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern berät bei Fragen rund um die Verpflegung von Kindern in Kitas und in der Kindertages­pflege. Außerdem unterstützt sie Eltern­vertretungen, Kitaträger, Caterer und andere Partnerinnen und Partner kostenfrei bei Fragen zur Speisen- und Getränke­versorgung in Tages­einrichtungen für Kinder. Die DGE-Vernetzungs­stelle Kitaverpflegung wird vom Land gefördert.

Kontakt

DGE-Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern

Am Grünen Tal 50, 19063, Schwerin, DEinfo@dgevesch-mv.de+49 385 2025218+49 385 2023891