Verpflegung
Zum Frühstück ein Käsebrot mit Tomate und Salat oder ein Müsli mit Obst. Mittags Fleisch, Fisch oder Getreideprodukte und frisches Gemüse – Verpflegung ist für Kinder bis zur Schule Bestandteil des Leistungsangebotes in Kindertageseinrichtungen.

So sieht es das Kindertagesförderungsgesetz vor: In Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege findet die Verpflegung während des Aufenthalts der Kinder durch die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson statt. Im Hort ist ein Verpflegungsangebot freiwillig. Das heißt, es muss vom Hort nicht zwingend organisiert oder von den Eltern in Anspruch genommen werden.
Eltern übernehmen Kosten für Verpflegung
Wenn der Träger einer Einrichtung einmal nicht den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Eltern gerecht werden kann, wie im Fall von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten, dann können Träger und Eltern abweichende Vereinbarungen treffen. Die Kosten der Verpflegung werden weiterhin von den Eltern getragen. Sie finanzieren durch die Verpflegungskosten die Lebensmittel und gegebenenfalls deren direkte Weiterverarbeitung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kindertagespflegestelle und sichern damit die Verpflegung als pädagogische Aufgabe.
DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung bietet Beratung
Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheitsfördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Die DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern berät bei Fragen rund um die Verpflegung von Kindern in Kitas und in der Kindertagespflege. Außerdem unterstützt sie Elternvertretungen, Kitaträger, Caterer und andere Partnerinnen und Partner kostenfrei bei Fragen zur Speisen- und Getränkeversorgung in Tageseinrichtungen für Kinder. Die DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung wird vom Land gefördert.