Hochschulen

Hochschulen prägen Forschung und Lehre, fördern Innovationen und tragen entscheidend zur regionalen Entwicklung und zum gesellschaftlichen Fortschritt bei.

Hochschulen und Hochschulmedizin

Tradition und Moderne – die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern vereinen beides. An allen Standorten wurde in den vergangenen Jahren umfassend saniert und gebaut. Das Land hat sich zu einem leistungsfähigen Standort für Hochschulen, Wissenschaft und Forschung entwickelt. In den Laboren in altehrwürdigen Gebäuden stehen hochmoderne Geräte zur Verfügung. Der gute Ruf und die Ausstattung der Forschungseinrichtungen überzeugen Akademikerinnen und Akademiker nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen. An den Hochschulen forscht der Nachwuchs gemeinsam mit renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Angebot von Lehre und Forschung im Land

Die Hochschullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern umfasst:

  • zwei staatliche Universitäten in Greifswald und Rostock
  • drei staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar
  • eine staatliche Hochschule für Musik und Theater in Rostock
  • eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege mit Sitz in Güstrow

In Mecklenburg-Vorpommern existieren auch eine Niederlassung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Schwerin), mehrere Dependancen externer privater Fachhochschulen (Schwerin und Rostock) sowie eine private Fachhochschule für Design in Schwerin. Außerdem sind hochrangige außeruniversitäre Forschungsinstitute angesiedelt, die vom Land mitfinanziert werden. Hinzu kommen Bundesforschungseinrichtungen.

Profile der Hochschulen

Schwerpunkte der Hochschulen festgelegt

Die rechtliche Stellung der Hochschulen ist im Hochschulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestimmt. Kernanliegen des Gesetzes ist es, die Hochschulautonomie zu stärken und den Hochschulen die Rahmenbedingungen zu verschaffen, damit sie sich in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten können. Weitere Schwerpunkte sind die Qualitätssicherung und gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Die wissenschaftlichen Profile der Hochschulen sind in den Zielvereinbarungen verankert, die die Hochschulen gemeinsam mit dem Land abschließen. Die Hochschulen bilden eine Landesrektorenkonferenz, die die Zusammenarbeit untereinander fördern soll. Sie agiert auch als Interessenvertretung der Einrichtungen gegenüber der Landesregierung und der Öffentlichkeit.

Dritte Mission der Hochschulen

Die Hochschulen leisten neben ihren Hauptaufgaben Lehre und Forschung auch einen wichtigen Beitrag zu Innovationen in ihren Regionen. Sie machen ihr Wissen regional verfügbar und nehmen gleichzeitig Ideen oder konkrete Fragestellungen aus ihrer Umgebung auf. Eine wachsende Bedeutung kommt der Wissenschaftskommunikation zu. Durch das Juniorstudium und die wissenschaftliche Weiterbildung bis hin zur Seniorenhochschule wird Wissenschaft transportiert und erlebbar. Das ist die so genannte Dritte Mission (Third Mission) der Hochschulen. Mit Veranstaltungen wie der „Kinder-Hochschule“ oder der „Nacht der Wissenschaften“ erreichen sie die breite Zivilgesellschaft. Zum gesellschaftlichen Auftrag der Hochschulen gehört auch die Förderung von Demokratie und Toleranz.

Kontakt Wissenschafts-ministerium

Referatsleiterin 310

Dr. Annette Prehn

Kontakt Bildungsministerium

Allgemeine Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung

Claudia Jungbluth

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