Hochschulstipendien
Landesstipendien fördern talentierte Promovierenden und stärken den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs – zugunsten von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Mecklenburg-Vorpommern fördert junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Das Land finanziert hierfür Landesstipendien. Diese werden von den Hochschulen an Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen vergeben, die zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind und dort wissenschaftlich betreut werden. Die Landesstipendien für die Promotion werden in der Regel jedes Semester ausgeschrieben.
Fachhochschulabsolventen der in Mecklenburg-Vorpommern "solitären Fächer" Architektur und Nautik/Seeverkehr mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen können im Rahmen einer kooperativen Promotion an einer Universität bzw. an einer Hochschule mit Promotionsrecht außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Hierfür können die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) mit solitären Fächern Landesstipendien vergeben.
Caspar-David-Friedrich-Stipendium
Auch der hervorragende künstlerische Nachwuchs im Land wird durch Landesstipendien gefördert: Einmal pro Jahr werden insgesamt drei Caspar-David-Friedrich-Stipendien (CDF-Stipendien) für besonders qualifizierte künstlerische Nachwuchskräfte ausgeschrieben. An den in Betracht kommenden Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann somit jeweils ein Stipendium pro Jahr ausgeschrieben werden.
Höhe und Dauer der finanziellen Förderung
Die Höhe des Grundstipendiums beträgt für wissenschaftliche Nachwuchskräfte sowie für den künstlerischen Nachwuchs (CDF-Stipendium) 1.500 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf einen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag beträgt für das erste Kind monatlich 150 Euro und für jedes weitere Kind monatlich 100 Euro.
Die Förderung endet für wissenschaftliche Nachwuchskräfte im Regelfall nach drei Jahren. In begründeten Ausnahmefällen kann sie um höchstens sechs Monate verlängert werden.
Für den künstlerischen Nachwuchs (Caspar-David-Friedrich-Stipendien) endet die Förderung im Regelfall nach einem Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann sie um höchstens drei Monate verlängert werden.
Über die Vergabe von Stipendien entscheidet eine Vergabekommission an der jeweiligen Hochschule. Anträge sind bei der jeweiligen Hochschule einzureichen:
