Hospiz- und Palliativmedizin
Informationen zu Versorgungsangeboten, Einrichtungen und Ansprechpartnern für schwerkranke und sterbende Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Sterben und Tod sind für jeden Menschen schwierige Themen, die oft in unserer Gesellschaft ausgeblendet werden. Aber sie gehören zum Leben. Die meisten Menschen wünschen sich in häuslicher Umgebung und Geborgenheit sterben zu können. Es ist eine wichtige Aufgabe der Gesundheits- und der Sozialpolitik dafür zu sorgen, dass schwerstkranken Menschen ein würdiges und schmerzfreies Leben bis zuletzt ermöglicht wird. Daher ist es wichtig, in Mecklenburg-Vorpommern die Hospizbewegung weiterzuentwickeln und die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern.
Viele Menschen wissen in der schwierigen Situation einer schweren Krankheitsphase nicht, welche Ansprüche sie oder ihre Angehörigen gegenüber Sozialleistungsträgern haben oder welche Angebote zur Palliativversorgung es in Mecklenburg-Vorpommern gibt.
Viele Fragen, die in so einer Situation auftauchen, sollen auf dieser Informationsseite angesprochen werden. Dazu gehört, was man vorsorglich für sich selbst und im Familienkreis bedenken sollte, z. B. der Umgang mit einer Vorsorgevollmacht, einer Patienten- und einer Betreuungsverfügung.
Besonders wichtig sind ambulante Angebote, die es möglich machen, dass Menschen auch in der letzten Lebensphase in ihrer Häuslichkeit bleiben können und dort umfassend palliativmedizinisch und pflegerisch versorgt werden sowie eine unterstützende Sterbebegleitung erfahren. Palliativstationen in Krankenhäusern und Hospize sind stationäre Einrichtungen zur Betreuung schwerstkranker Menschen.
Auch für Kinder, die an schweren, lebensverkürzenden Erkrankungen leiden, sollen die bestmöglichen Versorgungsangebote zur Verfügung stehen. Die Initiative Mike Möwenherz kümmert sich in Mecklenburg-Vorpommern darum.
Fragen und Antworten zum Thema Hospiz- und Palliativmedizin (FAQ)
Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer weit fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung. Oberstes Ziel der Palliativmedizin ist die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen.
Eine Palliativstation ist eine spezialisierte stationäre Einrichtung in einem Krankenhaus. Das Team aus Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten und Ehrenamtlichen, das dort arbeitet, ist spezialisiert auf die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern, die gesundheitliche Situation zu stabilisieren und so eine Entlassung in die Häuslichkeit zu ermöglichen.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.
In einem SAPV-Team arbeiten Palliativ-Care-Pflegekräfte, Palliativmediziner, Hospizdienste, Seelsorger und Sozialarbeiter zusammen. Im Vordergrund steht die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.
a) Stationäres Hospiz
Ein stationäres Hospiz ist eine spezielle Pflegeeinrichtung für unheilbar Kranke, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben und zu Hause nicht mehr versorgt werden können, aber keiner Krankenhausbehandlung bedürfen. Im Mittelpunkt stehen die umfassende Betreuung und das Eingehen auf die speziellen Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen sowie die Begleitung der Angehörigen.
b) Ambulantes Hospiz
Als ambulante Hospize gelten Dienste, Gruppen und Initiativen, die schwerstkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen in der Häuslichkeit betreuen. Es handelt sich hierbei meist um ehrenamtliche Helfer, die speziell geschult werden.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr bestehen wird.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben (wie z.B. Angelegenheiten der Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Wohnungsangelegenheiten, der Vermögenssorge, Vertretung vor Gericht u.a.) zu erledigen.
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Man kann durch eine Betreuungsverfügung bestimmen, wer für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird, vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll.