Informationen zur Rechtspflegerprüfung
Hier finden Sie Informationen zur Rechtspflegerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern und weitere Linkhinweise.

Während der Vorbereitungsdienst in einem Studiengang am Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V abgeleistet wird, bereitet das Landesjustizprüfungsamt die dazugehörige Rechtspflegerprüfung vor und führt sie durch.
Im Rahmen der Rechtspflegerprüfung werden im zweiten Ausbildungsjahr (Ende Februar) eine Aufsichtsarbeit und im dritten Ausbildungsjahr sechs Aufsichtsarbeiten (drei im März und drei im Juli) geschrieben. Die mündlichen Prüfungen werden regelmäßig im Oktober des dritten Ausbildungsjahres durchgeführt.