Moderne Gerichte für alle
Mecklenburg-Vorpommern hat seine Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Zukunft gefestigt. Digitale Zugänge verkürzen Wege und garantieren Bürgernähe. Hier erfahren Sie, wie die Justiz in MV arbeitet und welche digitalen Angebote Sie bereits nutzen können.

Gerichte und Staatsanwaltschaften in MV
Die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern sind klar strukturiert. Es gibt 16 Gerichtsstandorte in Mecklenburg-Vorpommern. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören das Oberlandesgericht Rostock, vier Landgerichte und zehn Amtsgerichte und sechs Zweigstellen.
Die anderen Gerichten zählen zu den Fachgerichten. Im Einzelnen sind das das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und zwei Verwaltungsgerichte, das Landessozialgericht und vier Sozialgerichte, das Landesarbeitsgericht und drei Arbeitsgerichte sowie das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Diese Struktur ist mit der Gerichtsstrukturreform seit 2017 gefestigt.
Die oberste Ermittlungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist die Generalstaatsanwaltschaft Rostock. In jedem der vier Landgerichtsbezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund sind Staatsanwaltschaften eingerichtet.
Wie MV seine Justiz digitalisiert hat
MV hat die Digitalisierung der Justiz vorangebracht. Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte sind eingeführt.
Die Gerichtssäle im Land sind digitalisiert. Richterinnen und Richter arbeiten mit Convertibles, auf denen alle Akten aufgerufen werden können. Ein großer Monitor zeigt die Inhalte für den gesamten Saal an. Über ein Touch-Panel steuern die Gerichte Technik und Darstellung. Zusätzlich sorgt ein Kontrollmonitor dafür, dass nur freigegebene Informationen sichtbar sind. Bei Bedarf können auch Prozessbeteiligte eigene Inhalte einspielen – immer unter Kontrolle des Gerichts.
Ein weiterer Schlüsselfaktor für den Fortschritt ist die enge Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wie Hamburg. Solche Kooperationen stärken die digitale Justiz und schaffen eine verlässliche Grundlage für die Arbeit in ganz MV.
Unsere digitalen Justizangebote
Der elektronische Rechtsverkehr ist der zentrale digitale Zugang zur Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Er ermöglicht eine sichere Kommunikation mit allen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Dafür stehen verschiedene Zugänge bereit – zum Beispiel das elektronische Anwaltspostfach (beA) und das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). So können Anwältinnen, Anwälte und weitere berechtigte Personen Dokumente digital einreichen.
Die elektronische Akte ist Grundlage des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie ersetzt die Papierakte in vielen Bereichen und macht Verfahren ortsunabhängig, schneller und übersichtlicher. Für Anwältinnen, Anwälte und weitere Beteiligte gibt es das Akteneinsichtsportal. Es bietet einen geschützten Online-Zugang zu den elektronischen Akten. Berechtigte Personen können Dokumente dort bequem einsehen und herunterladen.
Zudem erleichtert die elektronische Kostenmarke Zahlungen von Gerichtskosten. Sie lässt sich über das zentrale Justizportal kaufen und flexibel einsetzen. Damit werden viele Verfahren schneller, besonders wenn ein Kostenvorschuss nötig ist.
Sie ermöglicht die Online-Bezahlung von Gerichtskosten und ist besonders bei Verfahren mit Kostenvorschuss sinnvoll. Die E-Kostenmarke kann über das zentrale Justizportal gekauft und direkt im Verfahren eingesetzt werden.
Die Vorteile der digitalen Justiz
Die digitale Justiz schafft Vorteile für alle Beteiligten. Sie beschleunigt Abläufe, schafft Verlässlichkeit und bringt Informationen dorthin, wo sie gebraucht werden.
Für Bürgerinnen und Bürger wird dadurch vieles einfacher. Unterlagen lassen sich direkt online einreichen, wichtige Hinweise sind jederzeit abrufbar. Der Weg zum Gericht wird in vielen Fällen überflüssig.
Auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewinnen Flexibilität. Schriftsätze erreichen das Gericht ohne Postlaufzeiten. Digitale Akten stehen auf Knopfdruck bereit. Das erleichtert die Fristwahrung und ermöglicht eine verlässlichere Planung.
Unternehmen als Verfahrens- oder Prozessbeteiligte profitieren ebenfalls. Digitale Eingänge sind nachverfolgbar, Zustellungen schneller, und Entscheidungswege verkürzen sich. Das reduziert Papier- und Verwaltungsaufwand und macht Verfahren besser steuerbar.
Weitere Informationen zu Gerichten und digitalen Angeboten finden Sie auf dem Justizportal Mecklenburg-Vorpommern.
Kooperationen für spezialisierte Verfahren
MV arbeitet im Bereich der Justiz eng mit anderen norddeutschen Ländern zusammen. Diese Kooperationen bündeln Fachwissen, sparen Ressourcen und sichern eine hohe Qualität bei spezialisierten Verfahren.
Ein wichtiges Beispiel ist das gemeinsame Mahngericht mit Hamburg. Seit 2005 bearbeitet das Amtsgericht Hamburg-Altona alle Mahnverfahren beider Länder. Die Abläufe funktionieren weitgehend automatisiert – so werden Anträge zügig geprüft und Bescheide schnell erstellt. MV nutzt so eine erprobte technische Infrastruktur.
Auch im Bereich des Staatsschutzes setzt MV auf enge Zusammenarbeit. Seit 2012 gilt ein Staatsvertrag mit Hamburg und Schleswig-Holstein. Staatsschutzverfahren aus MV werden seither am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg geführt.
Diese Verfahren sind selten – aber technisch anspruchsvoll und kostenintensiv. Hamburg bringt dafür die nötige Erfahrung und Ausstattung mit. Mecklenburg-Vorpommern nutzt diese gewachsene Struktur und verzichtet bewusst auf eigene spezialisierte Lösungen.
Solche gemeinsamen Ansätze stärken eine verlässliche Justiz im gesamten Land – ebenso wie der Ausbau digitaler Angebote. Diese digitalen Zugänge zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften sichern eine moderne, zeitsparende Justiz, von der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern direkt profitieren können.
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FAQ
„Digitale Justiz“ bedeutet für alle Verfahrensbeteiligten einen erleichterten Zugang zum Recht. Ziel ist es, die Justiz effizienter zu machen und eine Entlastung für Justizbeschäftigte und den Verfahrensbeteiligten zu erreichen. Für Juristinnen und Juristen, wie etwa. Anwältinnen und Anwälte, zeichnet sich eine „digitale Justiz“ vor allem durch effizientere Arbeitsprozesse aus.
- Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Landesrechts-Informationssystem LARIS
- Grundbuchabrufverfahren (AAV) für zugelassene Nutzer
- Gemeinsames Registerportal der Länder
- Justizportal des Bundes und der Länder
- Online Mahnverfahren
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht es Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente digital einzureichen und zu empfangen. Dadurch wird eine schnelle und sichere Kommunikation mit den Justizbehörden gewährleistet. Für bestimmte Personen, wie zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die elektronische Übermittlung von Dokumenten verpflichtend.
Für die elektronische Einreichung von Anträgen und Schriftsätzen stehen gesetzlich definierte „sichere Übermittlungswege“ zur Verfügung (vgl. z. B. §130a Abs. 4 ZPO). Nicht zulässig ist die Übermittlung per E-Mail.
Um am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen zu können, besteht die Möglichkeit sich ein kostenloses Nutzerkonto bei „Mein Justizpostfach“ (MJP) einzurichten. Darüber hinaus ist die Kommunikation über ein kostenpflichtiges elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) oder ein De-Mail-Postfach möglich. Weiterführende Informationen finden sie hier.
Durch die elektronische Akte können gerichtliche Verfahren beschleunigt werden, da die Dauer vieler Arbeitsschritte deutlich reduziert wird. Unter anderem entfallen lange Postlaufzeiten in der Kommunikation zwischen der Justiz und den Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus kann Akteneinsicht elektronisch gewährt werden mittels des elektronischen Akteneinsichtsportal.
Bund und Länder treiben die Digitalisierung der Justiz in Deutschland gemeinsam voran. Neben der Digitalisierungsinitiative gibt es zu diesem Zweck mehrere Gremien und Zusammenkünfte, etwa die Bund-Länder-Kommission, den E-Justice-Rat, die Justizministerkonferenz und den Bund-Länder-Digitalgipfel.
Zuständigkeit
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
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