Verantwortung für MV
Gerechtigkeit berührt alle Lebensbereiche. Ob bei der Aufarbeitung historischen Unrechts oder dem barrierefreien Zugang zu rechtlichen Mitteln – Mecklenburg-Vorpommern schafft die notwendigen Voraussetzungen für Fairness und Transparenz.

Verantwortung und Fairness
Verantwortung und Fairness ruhen auf einem starken Doppel-Fundament. Die erste Säule blickt in die Vergangenheit und übernimmt historische Verantwortung. Bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts sind zentralen Schwerpunkte, Leid und Unrecht anzuerkennen, welches Betroffenen in der Diktatur widerfahren ist, für einen angemessenen Ausgleich und für eine lebendige Erinnerungskultur zu sorgen.
Die zweite Säule verhindert aktuelle Ungerechtigkeiten. Sie bildet die Basis für eine offene Gesellschaft, in der alle Personen die gleichen Bedingungen vorfinden. Dies gilt besonders für die rechtliche Beratung. Beide Bereiche sind untrennbar miteinander verbunden: Sie lassen die Gesellschaft aus der Vergangenheit lernen und garantieren allen Menschen eine faire Begegnung. Dieser Grundsatz bleibt in Mecklenburg-Vorpommern unantastbar.
Aufarbeitung des SED-Unrechts: Würde und Entschädigung
Über vier Jahrzehnte prägte staatliches Unrecht die Biografien vieler Menschen in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. Die SED-Diktatur verfolgte Andersdenkende und unterdrückte Meinungen. Dieses Unrecht wirkt bis heute nach und darf nicht in Vergessenheit geraten. Betroffene von SED-Unrecht im heutigen Mecklenburg-Vorpommern können sich mit ihren Anliegen und Fragen zu Rehabilitierung, Entschädigung und Schicksalsklärung an die Bürgerberatung des Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden
Für die Antragstellung auf Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen wie der sogenannte SED-Opferhilfe fungiert das Justizministerium MV für das Land als Rehabilitierungsbehörde. Eine wichtige Erleichterung: Fristen wurden aufgehoben. Anträge sind jederzeit möglich, eine Verjährung existiert nicht.
Seit Juli 2025 gelten verbesserte Regelungen für Betroffene von SED-Unrecht mit erleichterten Zugängen und erhöhten und dynamisierten Leistungen. So wurde mit dem Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung die SED-Opferrente für ehemalige Häftlinge oder Betroffene von Umerziehung in DDR-Spezialheimen, die für mehr als 90 Tage rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung strafrechtlich rehabilitiert sind, zu einer Ehrenpension und das Antragsverfahren beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz beschleunigt. Seit 1.Juli 2026 wurde die Opferrente auf 417 Euro erhöht.
Neben den Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung für MV vor den Landgerichten Neubrandenburg, Rostock oder Schwerin können weitere Anträge auf Rehabilitierung an das Justizministerium MV gestellt werden. Wer aufgrund politischer Verfolgung im Beruf gehindert wurde, kann bei erfolgreicher beruflicher Rehabilitierung einen Rentenausgleich und bei sozialer Bedürftigkeit monatliche Ausgleichsleistungen erhalten. Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung mit dem Anspruch auf eine Einmalzahlung können Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen oder von Zwangsaussiedlungen beantragen. Darüber hinaus können rechtsstaatswidrige DDR-Verwaltungsakte aufgehoben und Folgen für Eigentum und Gesundheit ausgeglichen werden.
Zugang zum Recht: Fairer Schutz für alle
Rechtliche Sicherheit darf nicht am Geldbeutel scheitern. MV löst bürokratische Hürden auf und begleitet Menschen von der ersten Beratung bis zur Konfliktlösung. An zehn Standorten im Land stehen kostenlose Beratungsstellen bereit. Jeden Dienstag zwischen 15 und 16 Uhr erfolgt dort eine anwaltliche Beratung ohne vorherige Anmeldung. Die Schwerpunkte liegen auf dem Zivil-, Sozial-, Straf- und Verwaltungsrecht.
Um langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, setzt das Land auf außergerichtliche Lösungen. Schlichtungsstellen bieten in Zusammenarbeit mit Mediation Mecklenburg-Vorpommern e.V. schnelle und kostengünstige Wege der Streitbeilegung an.
Das gleiche Ziel verfolgen unsere außergerichtlichen Schlichtungseinrichtungen. Sie arbeiten branchenspezifischer und unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmen.
Justiz für die Jugend: Wissen schafft Vertrauen
Rechtsthemen sind auch für junge Menschen entscheidend. Auf speziellen Jugendseiten erklärt die Justizministerin die Bedeutung von Rechten im Alltag. Der Aufbau der Justiz sowie die Aufgaben von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen, Staatsanwälten und Schöffinnen sowie Schöffen werden dort anschaulich skizziert. Ein Beispielfall führt die Jugendlichen durch den gesamten Prozess von der Straftat bis zur Strafe. So verliert die Justiz ihr Mysterium und wird als verständliche Institution für alle Generationen greifbar.
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FAQ
Nach Anerkennung des Unrechts können zahlreiche Folgeleistungen beantragt werden. Dazu gehören einmalige Leistungen wie die Kapitalentschädigung, welche von der Anzahl der in rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung verbrachten Monate abhängig ist, die Einmalzahlungen für Zwangsausgesiedelte oder Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen. Zu den monatlichen Leistungen zählen die sogenannte SED-Opferrente und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei sozialer Bedürftigkeit. Darüber hinaus können unter Umständen auch Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte oder Leistungen des Bundeshärtefallfonds in Anspruch genommen werden. Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts nach SGB XIV bieten einen Ausgleich für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden, insbesondere für ehemalige politische Häftlinge, die unter gravierenden psychischen Folgen der Haft leiden.
Wegen der komplexen Verfahren und um die Erfolgsaussichten durch Nachweise zu verbessern empfiehlt sich vor Antragstellung eine Beratung beim Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Zuständig für während der DDR auf dem Gebiet des heutigen Landes Mecklenburg-Vorpommern erlittenes Unrecht sind für Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung die Landgerichte Neubrandenburg, Rostock oder Schwerin sowie bei Anträgen auf berufliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung oder auf Leistungen nach strafrechtlicher Rehabilitierung wie der SED-Opferrente das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Betroffene können sich für die Antragstellung auch direkt an das Justizministerium MV wenden. Für Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen gibt es keine Befristung. Eine Antragstellung bleibt auch in Zukunft jederzeit möglich.
An zehn Standorten in MV gibt es kostenlose anwaltliche Beratung. Jeden Dienstag von 15 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Sie können einfach vorbeikommen. Die Beratung umfasst Zivil-, Sozial-, Straf- und Verwaltungsrecht.
Schlichtungsstellen ermöglichen schnelle und günstige Einigungen ohne Gerichtstermin. Neben branchenspezifischen Angeboten für Handwerk und Handel helfen Schiedsstellen in den Gemeinden bei Nachbarschaftskonflikten. Mediation MV e.V. unterstützt zudem bei komplexeren Streitigkeiten.
Neben den branchenspezifischen Schlichtungsstellen für Handwerk, IHK und Verbraucherfragen existieren Schiedsstellen in den Gemeinden. Sie kümmern sich beispielsweise um Nachbarschaftskonflikte. Mediation MV e.V. bietet Unterstützung bei komplexeren Streitigkeiten.
Die Jugendseiten der Justiz erklären, wie Strafverfahren ablaufen, wer in der Justiz arbeitet und welche Rechte Jugendliche haben. Anhand eines Beispielfalls erklären wir Jugendlichen verständlich, wie das System funktioniert.
Zuständigkeit
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Burkhard Bley
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