Sicherheit durch neue Perspektiven
Resozialisierung schützt die Gesellschaft und eröffnet straffällig gewordenen Menschen neue Wege. Ziel ist eine dauerhafte Wiedereingliederung ohne neue Straftaten. Auf diesem Weg werden Gefangene unterstützt.

Der Prozess der Wiedereingliederung
Der Weg zurück in ein straffreies Leben beginnt bereits mit dem ersten Tag der Inhaftierung und reicht weit über die Entlassung hinaus. Die Resozialisierungsarbeit ist dabei eine Kette von Maßnahmen. Wirksame Resozialisierung bildet den effektivsten Schutz alle in Mecklenburg-Vorpommern.
Verantwortlich ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Innerhalb des Ministeriums steuert die Abteilung 2 den gesamten Aufgabenbereich – vom stationären Vollzug über die Behandlung bis zur Haftentlassung. In der praktischen Umsetzung arbeiten Institutionen wie Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten (JVA) eng vernetzt zusammen. Eine zentrale Schnittstelle bildet das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit in Rostock, welches Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und die Forensische Ambulanz bündelt.
Stationärer Vollzug und therapeutische Versorgung
Im Land gibt es vier Justizvollzugsanstalten (JVA). Insgesamt können 1.282 Menschen inhaftiert werden. Rund 170 Plätze entfallen dabei auf den offenen Vollzug.
- JVA Neustrelitz: In dieser Einrichtung werden junge erwachsene Männer inhaftiert. Außerdem werden hier im Jugendstrafvollzug Jugendliche sowie junge Männer und Frauen nach Jugendstrafrecht untergebracht. Auch der Jugendarrest ist in der JVA Neustrelitz.
- JVA Bützow: Hier werden lange Freiheitsstrafen sowie der geschlossene Frauenvollzug vollstreckt. Außerdem ist in Bützow die Sicherungsverwahrung eingerichtet.
- JVA Waldeck: Der Standort ist auf mittlere Freiheitsstrafen und die landesweite Sozialtherapie fokussiert. Zur JVA Waldeck gehört auch der offene Vollzug für erwachsene Männer.
- JVA Stralsund: Die JVA Stralsund ist für kurze Freiheitstrafen verurteilter Männer verantwortlich. Im offenen Vollzug sind neben Männern getrennt auch Frauen sowie Mütter mit Kindern untergebracht.
Ergänzend zum Strafvollzug sichert der Maßregelvollzug die Behandlung psychisch erkrankter Personen, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Drei forensische Kliniken in Rostock und Stralsund gewährleisten diese spezialisierte Versorgung unter gesicherten Bedingungen.
Ambulante Straffälligenarbeit: Kontrolle und Hilfe
Das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit in Rostock bildet das Dach für die Resozialisierung außerhalb der Mauern. Die heutige Struktur basiert auf zwei Säulen:
- Konzept InStar: Seit 2008 verzahnt dieses Modell Justizvollzug und Bewährungshilfe. Informationen fließen bereits während der Haftzeit zwischen den Institutionen, um die Entlassung optimal vorzubereiten.
- Konzept FoKuS: Seit 2010 dient dieses Modell der intensiven Kontrolle von Personen mit hohem Rückfallrisiko. Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Polizei stimmen ihr Vorgehen bei Gewalt- und Sexualstraftätern eng ab.
Diese Aufgaben sind seit 2011 im Landesamt zusammengeführt. Eine landesweite Koordination bei gleichzeitiger Präsenz in den Regionen garantiert kurze Wege und schnelle Abstimmungen.
Strategische Steuerung und Ressourcen
Die fachliche Dienst- und Fachaufsicht über die Einrichtungen liegt beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Die zuständige Abteilung 2 verantwortet nicht nur den Vollzug und die ambulanten Dienste, sondern auch Sicherheitsbelange im Maßregelvollzug sowie das Gnadenwesen. Rund 840 Beschäftigte im Justizvollzug und etwa 90 Fachkräfte in den Sozialen Diensten bilden das personelle Fundament.
Über die Landesgrenzen hinaus wirkt Mecklenburg-Vorpommern an EU-Projekten wie dem „Justice Cooperation Network“ mit, um moderne Standards der Wiedereingliederung kontinuierlich weiterzuentwickeln.
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FAQ
Zuständig ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz MV. Dazu gehören Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, der Maßregelvollzug sowie das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar).
Die vier Justizvollzugsanstalten übernehmen unterschiedliche Aufgaben, etwa Jugendvollzug, kurze oder lange Haftstrafen, Sozialtherapie, Frauenvollzug, Sicherungsverwahrung oder spezielle Behandlungsprogramme.
Das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit bündelt in MV Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Forensische Ambulanz. Die Betreuung beginnt oft schon während der Haft und setzt sich nach der Entlassung fort.
Im Justizvollzug wird eine Freiheitsstrafe verbüßt. Der Maßregelvollzug richtet sich an psychisch erkrankte Täterinnen und Täter, die schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind, und kombiniert medizinische Behandlung mit Sicherheitsmaßnahmen.
Angeboten werden therapeutische Maßnahmen, Sozialtherapie, Suchtbehandlung, schulische Abschlüsse, berufliche Qualifizierung sowie Arbeitstraining. Art und Umfang richten sich nach Haftform und individuellem Bedarf.
Nach der Entlassung übernehmen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und bei Bedarf die Forensische Ambulanz die Begleitung. Beratung, Unterstützung und Kontrolle ergänzen sich dabei und sorgen für einen stabilen Übergang.
Zuständigkeit
Gloria Arndt
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