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Finanzpläne sichern die Zukunft

Wie kommen die Finanzen des Landes zustande? Wie plant und kontrolliert das Land Einnahmen und Ausgaben – und wofür wird das Geld ausgegeben? Ein Überblick über den Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpommerns.

Planungssicherheit, Einnahmen, Ausgaben

Der Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird von der Landesregierung für ein oder zwei Jahre erarbeitet und vom Landtag als Gesetz beschlossen. Seit 2002 wird von der Landesregierung ein Zweijahreshaushalt – ein so genannter Doppelhaushalt – aufgestellt. 

Der zweijährige Finanzrahmen des Doppelhaushalts schafft Verlässlichkeit für Einnahmen und Ausgaben – insbesondere bei der Umsetzung langfristiger Projekte.

Zusätzlich zum Haushaltsplan legt das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung auch eine Mittelfristige Finanzplanung vor. Diese richtet den Blick auf fünf Jahre in die Zukunft und sorgt für Stabilität und Weitsicht in der Finanzpolitik des Landes.

Es bestehen auf der Einnahme- und Ausgabenseite ausgleichende Mechanismen für mehr finanzielle Gerechtigkeit: Der bundesstaatliche Finanzausgleich balanciert die Finanzkräfte zwischen den 16 Ländern aus. Der kommunale Finanzausgleich regelt die Finanzverteilung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und seinen Kommunen.

Die wichtigste Einnahmequelle des Landeshaushalts Mecklenburg-Vorpommern sind die Steuereinnahmen.

Die Ausgaben fließen in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere in die folgenden fünf großen Bereiche:

  • Mit den Investitionsausgaben wird vor allem die Infrastruktur des Landes verbessert z. B. durch den Straßenbau oder den Breitbandausbau und die Entwicklung der Wirtschaft im Land gefördert.
  • Die sozialen Leistungen sichern unter anderem die kostenfreie Kindertagesförderung und die überörtliche Sozialhilfe.
  • Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern Mittel vom Land. Diese Mittel unterstützen die Kommunen finanziell bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Die Personalausgaben finanzieren insbesondere die Bezüge und Entgelte der rund 36.000 Beschäftigten im Land.
  • Die sonstigen Sach- und Fachausgaben finanzieren zum Beispiel die Zuschüsse an die Hochschulen des Landes, die Zahlungen für den Personennahverkehr oder die Finanzhilfen an Schulen in freier Trägerschaft.

Wie der Haushaltsplan des Landes entsteht

Der Haushaltsplan legt die Einnahmeerwartungen und die Ausgabeermächtigungen des jeweiligen Jahres fest.

Die Aufstellung des Haushaltsplans dauert rund ein Jahr und wird regelmäßig im Dezember des Vorvorjahres mit Vorgaben durch den Aufstellungserlass des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung eingeleitet. Die Ministerien verhandeln anschließend ihre Vorstellungen mit dem Ministerium für Finanzen und Digitalisierung, welches auf Basis der Verhandlungsergebnisse den Entwurf des Haushaltsplanes erstellt. Dieser wird von der Landesregierung im folgenden Juli beschlossen und dem Landtag vorgelegt. Der Landtag berät über den Entwurf in seinen Fachausschüssen und in zwei Lesungen und verabschiedet das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan im folgenden Dezember.

Die Ministerpräsidentin unterzeichnet anschließend das Gesetz und verkündet es im Gesetzblatt. Das Haushaltsgesetz tritt unabhängig vom Zeitpunkt seiner Verkündung jeweils am 1. Januar eines Jahres in Kraft.

Rechnung und Kontrolle

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung erstellt nach Abschluss des Haushaltsjahres die Haushaltsrechnung für das jeweilige Jahr und legt sie nach dem Beschluss durch die Landesregierung dem Landtag vor. Anschließend wird durch den Landtag und seine Fachausschüsse kontrolliert, ob der Haushaltsplan korrekt umgesetzt wurde und das Geld wie geplant eingenommen und ausgegeben wurde. 

Um die Haushaltslage zu bewerten, erstellt die Landesregierung zudem jährlich einen Stabilitätsbericht. 

Unabhängig davon prüft der Landesrechnungshof, ob das Land die Mittel korrekt, wirtschaftlich und ordentlich eingesetzt hat. 

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FAQ

Zuständigkeit

Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Schloßstraße 9-11, 19053, Schwerin, DEpoststelle@fm.mv-regierung.de+49 385 5880+49 385 50914770

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