Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelsicherheit bedeutet, dass Lebensmittel von der Produktion bis zum Verzehr frei von gesundheitsschädlichen Stoffen und Kontaminationen sind.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V ist als obere Behörde u.a. zuständig für Laboruntersuchungen und Begutachtungen von Proben, die im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen entnommen wurden.
Die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind zuständige Behörden für die Überwachung der Beachtung der Vorschriften. Durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) erfolgen die Kontrolle der Eigenkontrolle, die Betriebskontrolle, die Entnahme von Proben und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für den ernährungsbezogenen gesundheitlichen Verbraucherschutz sind zahlreiche Rechtsakte der EU und nationale Rechtsbestimmungen, insbesondere
im EU-Recht
- die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (sog. EU-Basisverordnung)
- das sog. Hygienepaket, bestehend aus den Verordnungen (EG)
Nr. 852/2004, Nr. 853/2004, Nr. 854/2004 - die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (sog. EU-Überwachungsverordnung)
im nationalen Recht
- das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
und die auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsvorschriften (meistens Verordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Richtlinien)
Fragen und Antworten zum Lebensmittelrecht
Es gibt im EU-Lebensmittelrecht und auf nationaler Ebene spezielle Rechtsbestimmungen, die für alle Lebensmittel von Bedeutung sind, so genannte horizontale Bestimmungen, zum Beispiel für:
- Lebensmittelkennzeichnung
- Zusatzstoffe in Lebensmitteln
- Rückstände in Lebensmitteln (z.B. von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln).
Dann gibt es spezielle Rechtsbestimmungen für die meisten Lebensmittelgruppen, so genannte vertikale Bestimmungen, zum Beispiel für:
- Nahrungsergänzungsmittel
- Milch, Eier, Fisch
- Fruchsäfte
- diätetische Lebensmittel
- Mineralwasser
- gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel.
Für welche Erzeugnisgruppen gilt das Lebensmittelrecht außerdem?
- kosmetische Mittel, zum Beispiel Zahncreme, Shampoo, Nagellack
- Bedarfsgegenstände, zum Beispiel Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck.
Was wird im Lebensmittelrecht der EU und national geregelt?
- Verbote zum Schutz der Gesundheit
- Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit
- Ermächtigung für Hygienevorschriften
- Zusatzstoffverbote
- Verbote zum Schutz vor Täuschung
- Vorschriften zur Durchführung der Überwachung sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
- Information der Öffentlichkeit.
- das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
und die auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsvorschriften (meistens Verordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Richtlinien).
Die Einhaltung dieser Bestimmungen erfolgt durch amtliche Lebensmittelüberwachung unter Berücksichtigung von Bundes- und gemeinschaftlichen Vorgaben in Form der Lebensmitteluntersuchung und der Betriebskontrollen.
im EU-Recht
- die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (sog. EU-Basisverordnung)
- das sog. Hygienepaket, bestehend aus den Verordnungen (EG)
Nr. 852/2004, Nr. 853/2004, Nr. 854/2004 - die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (sog. EU-Überwachungsverordnung)
im nationalen Recht
- das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
und die auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsvorschriften (meistens Verordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Richtlinien)
So gibt es im Lebensmittelrecht der EU und national spezielle Rechtsbestimmungen, die für alle Lebensmittel von Bedeutung sind, so genannte horizontale Bestimmungen, z. B. für
- Lebensmittelkennzeichnung,
- Zusatzstoffe in Lebensmitteln,
- Rückstände in Lebensmitteln (z.B. von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln) und
spezielle Rechtsbestimmungen für die meisten Lebensmittelgruppen so genannte vertikale Bestimmungen, z.B. für
- Nahrungsergänzungsmittel
- Milch,
- Eier,
- Fisch,
- Fruchtsäfte,
- diätetische Lebensmittel,
- Mineralwasser,
- gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
Für welche Erzeugnisgruppen gilt das Lebensmittelrecht außerdem?
- kosmetische Mittel, z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack,
- Bedarfsgegenstände, z.B. Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck.
Was wird im Lebensmittelrecht der EU und national geregelt?
- Verbote zum Schutz der Gesundheit,
- Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit,
- Ermächtigung für Hygienevorschriften,
- Zusatzstoffverbote,
- Verbote zum Schutz vor Täuschung,
- Vorschriften zur Durchführung der Überwachung sowie Straf- und Bußgeldvorschriften,
- Information der Öffentlichkeit.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen erfolgt durch amtliche Lebensmittelüberwachung unter Berücksichtigung von Bundes- und gemeinschaftlichen Vorgaben in Form der Lebensmitteluntersuchung und der Betriebskontrollen.