Gesundheit beginnt im Stall
Die Tierhaltung prägt Mecklenburg-Vorpommern. Sie sichert Einkommen und regionale Wertschöpfung. Diese Seite bündelt alle wichtigen Infos zu Tiergesundheit, Tierschutz, Tierseuchen sowie Futter- und Arzneimitteln.

Die Entwicklung der Tierbestände in MV
Mecklenburg-Vorpommern erlebt seit Jahren einen Wandel in der Nutztierhaltung. Die Bestände gehen zurück. Betriebe stehen unter Druck. Das belastet Region und Wertschöpfung.
Schweinehalter trifft es besonders stark. 2020 hielten sie rund 800.000 Tiere, 2023 waren es nur noch 543.000. Das ist ein Einbruch von -32 Prozent. Auch die Milchkuhzahlen sinken. 2010 gab es 172.000 Tiere. 2023 waren es 151.000 – das entspricht -12 Prozent. Solche Rückgänge führt zum Verlust von Einkommen, Erfahrung und dem Zusammenbruch regionaler Wertschöpfungsketten.
Die Nutztierstrategie MV 2030 reagiert auf diese Lage. Sie entstand 2023 und 2024 gemeinsam mit über 70 Fachleuten und Praxisbetrieben. Das Kernziel ist die Stabilisierung der Tierbestände. Im Fokus liegen dabei auch regionale und mobile Schlachtung.
Das Land MV unterstützt aktiv. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) steuert Monitoring-Programme. Die Veterinärämter und Amtstierärzte in den Kreisen beraten und kontrollieren nach klaren Standards. Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten so verlässliche Orientierung zu Antibiotikaminimierung, Futtermittelsicherheit und Seuchenschutz.
Die Strategie sieht die Tierhaltung als Teil eines nachhaltigen Ernährungssystems. Sie soll hochwertige Lebensmittel sichern und den ökologischen Fußabdruck senken. Zudem will MV bis 2040 die Klimaneutralität erreichen. Dafür braucht es gute Ställe, faire Vermarktung und klare Perspektiven für die Betriebe.
Tierschutz in der Tierhaltung
Der Tierschutz ist in MV bindend. Tiere brauchen ausreichend Platz, frisches Wasser, gutes Futter und eine stressarme Haltung. Diese Grundsätze stehen beispielsweise im Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Für MV gelten feste bundes- und landesrechtliche Regeln. Sie schaffen Planbarkeit im Betrieb und reduzieren Rechtsunsicherheit. Die Veterinärämter überwachen dabei ihre Einhaltung. Sie kontrollieren Ställe, Haltungsformen und den Umgang mit Tieren.
Für Stallanlagen und Haltungsverfahren braucht es in vielen Betrieben Genehmigungen. Sie sichern Planung, Bau und Betrieb ab und legen Standards für das Tierwohl fest.
Die Nutztierstrategie MV 2030 schärft den Blick auf das Tierwohl. Sie stärkt die Einhaltung des Tierschutzrechts. Ergänzend sollen Schulungen Missstände vermeiden und den präventiven Tierschutz stärken.
Sichere Fütterung und Arzneimittel
Sichere Futtermittel und rechtskonform eingesetzte Tierarzneimittel bilden die Grundlage für Tiergesundheit und hochwertige Lebensmittel. In MV überwacht das LALLF die gesamte Futtermittelkette – von der Produktion bis zur Verfütterung.
Futtermittelunternehmen müssen sich nach EU-Recht registrieren und Hygienevorgaben einhalten. Kontrollen durch das Veterinäramt prüfen Sauberkeit, Kennzeichnung, Zusatzstoffe und mögliche Rückstände. Das gilt ebenso für Futtermittel mit gentechnisch veränderten Organismen. Auch hier greifen strenge Vorgaben.
Das LALLF MV überwacht zusätzlich Verkehr und Anwendung von Tierarzneimitteln. Arzneien sind nur mit gültiger Zulassung und tierärztlicher Verschreibung erlaubt. Tierhalter dokumentieren jede Antibiotikabehandlung. Sie melden regelmäßig die Therapiehäufigkeit. Überschreiten Betriebe gesetzliche Schwellenwerte, erstellen Betrieb und Tierarzt gemeinsam einen Maßnahmenplan. Dieser Plan wird dem LALLF vorgelegt und geprüft.
Die Überwachung erfolgt risikoorientiert. Sie umfasst Produktion, Import, Handel, tierärztliche Verordnung und landwirtschaftliche Praxis. Damit sichert das Land MV den gesetzeskonformen Einsatz von Futter und Tiermedizin im Stall.
Tiergesundheit und Seuchenschutz
Gesunde Tiere sind ein wirtschaftlicher Schutzfaktor in der Nutztierhaltung. Jeder Betrieb trägt Verantwortung für seinen Tierbestand. Das Land MV steuert dazu den rechtlichen Rahmen.
Anzeigepflichtige Tierseuchen in MV umfassen die Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest sowie die Maul- und Klauenseuche. Ein Seuchenfall führt zu Sperrzonen. Er kann auch Handelsauflagen auslösen. Zoonosen wie Salmonellen übertragen sich zwischen Tier und Mensch. Sie werden überwacht, weil sie Stall, Umwelt und Bevölkerung betreffen. Rechtsgrundlage sind das EU-Tiergesundheitsrecht und das nationale Tierarzneimittelgesetz
Besteht ein Seuchenverdacht müssen Tierhalterinnen und Tierhalter ihren Tierbestand sofort an das zuständige Veterinäramt ihres Landkreises melden. Veterinärämter prüfen dann die Lage. Im Anschluss ordnen sie Maßnahmen an und überwachen Sperrzonen. Ziel ist es, Ausbrüche zu verhindern und im Ernstfall schnell zu handeln.
Bei größeren Schadenslagen übernimmt das Landeskrisenzentrum die Koordination. Es bewertet Risiken, stimmt Maßnahmen mit den Landkreisen ab und organisiert die Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg. Bei schweren Tierseuchen arbeitet das Krisenzentrum im Führungsstab des Innenministeriums mit.
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FAQ
MV stärkt die Nutztierhaltung durch Leitlinien und gezielte Programme wie die Nutztierstrategie 2030. Betriebe erhalten Unterstützung bei Stallumbauten, Tierwohlmaßnahmen und regionalen Vermarktungswegen. So soll die Tierproduktion langfristig gesichert und wirtschaftlich stabil bleiben.
MV setzt auf Biosicherheit, Meldungen bei Verdachtsfällen, klare Vorgaben für Stallhygiene und Monitoring. Die Veterinärämter leiten Maßnahmen ein, richten Sperrzonen ein und informieren Betriebe bei Ausbrüchen.
Alle Infos zum Tierschutz finden Sie auf den Tierschutzseiten des Landes. Dort gibt es Hinweise zu Kontrollen, Rechtsgrundlagen, staatlichen Stellen, dem Tierschutzbeirat und Möglichkeiten, Verstöße zu melden.
Für Futtermittel gelten EU-Hygienevorgaben, Registrierungspflichten und klare Regeln zur Kennzeichnung, Lagerung und Sauberkeit. Das LALLF informiert zu allen Anforderungen und führt die Kontrollen durch.
Arzneien dürfen Sie nur nach Vorgaben einsetzen. Sie müssen Anwendungen dokumentieren und Daten melden. Bei hohem Antibiotikaverbrauch sind Reduktionsmaßnahmen nötig. Das LALLF prüft Angaben und Abläufe.
Das Landeskrisenzentrum koordiniert Maßnahmen bei Seuchen und anderen Gefahren. Es bewertet Risiken, stimmt Schritte mit Kreisen ab und arbeitet bei größeren Lagen mit dem Innenministerium und anderen Ländern zusammen.
Zuständigkeit
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
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