Raumordnung
Die Raumordnung Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt sich mit Fragen der Planung für die zukünftige Gestaltung des Landes. Entscheidungen der Raumordnung beeinflussen Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit.

Fragen der Raumordnung und Landesentwicklung betreffen unter anderem die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, Windenergieanlagen, neue Straßen und Brücken oder Landschaften, die unter Schutz gestellt werden.
Wesentliches Anliegen ist, in den Regionen zwischen Stettiner Haff und dem Schaalsee gleichwertige Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen.
Drängende Fragen sind unter anderem:
- Was wird aus unseren Städten und Dörfern in Folge des demografischen Wandels?
- Wie können wir den Naturreichtum schützen und das Land im Zuge des Klimawandels zukunftsfähig gestalten?
Landes- und Regionalentwicklung schaffen einen Rahmen, in den sich die Planungen der einzelnen Gemeinden einpassen und der dafür Sorge trägt, dass die vielen Planungen der Gemeinden ein Ganzes ergeben. Ebenso schaffen Landes- und Regionalentwicklung einen gemeinsamen Rahmen für die Planungen anderer öffentlichen Stellen des Bundes, des Landes und der Kreise.
Wirtschaftsministerium ist oberste Landesplanungsbehörde
Das Wirtschaftministerium hat als oberste Landesplanungsbehörde die Aufgabe, die Fachplanungen anderer Ressorts nach Abwägung aller Belange in die Raumentwicklungsprogramme zu integrieren und räumlich aufeinander abzustimmen. Zugleich koordiniert es Planungen der Landes- und Regionalentwicklung mit den Nachbarländern und dem Bund.
Die inhaltliche Verantwortung für die Regionalentwicklung liegt bei den vier Regionalen Planungsverbänden, die aus Landkreisen und kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren gebildet sind. In den vier Planungsregionen gibt es Ämter für Raumordnung und Landesplanung, die Doppelfunktionen haben: Als staatliche untere Landesplanungsbehörde nehmen sie für ihre Region die Aufgaben wahr, die der Abstimmung raumbedeutsamer Vorhaben im regionalen Maßstab dienen. Als Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände unterstützen sie diese bei der Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme.