Wir planen die Zukunft unseres Landes
Raumordnung ist das Fundament für ein lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern. Sie sorgt dafür, dass sich unser Land ausgewogen entwickelt. Wir schaffen den Rahmen, in dem Wohnen, Arbeiten, Naturschutz und Energieversorgung aufeinander abgestimmt sind.

Gleichwertige Lebensverhältnisse: Überall in MV zu Hause sein
Mecklenburg-Vorpommern besticht durch seine weiten Landschaften, lebendigen Städte und die Vielfalt der Regionen – vom Stettiner Haff bis zum Schaalsee. Das zentrale Ziel der Raumordnung ist es, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wir bringen wirtschaftliches Wachstum, soziale Teilhabe und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen in Einklang. Dabei finden wir Antworten auf die drängenden Fragen unserer Zeit:
- Wie passen wir unsere Dörfer an den demografischen Wandel an?
- Wie gelingt es, Natur und Landschaft zu schützen und zugleich Flächen für Wohnen, Wirtschaft und Energie bereitzustellen?
- Wie nutzen wir die Chancen der Energiewende, ohne unsere einzigartige Natur aus dem Blick zu verlieren?
Landesplanung: Strategien für ein modernes Mecklenburg-Vorpommern
Die oberste Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur koordiniert die gesamte Landesentwicklung. Unser wichtigstes Werkzeug ist das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP). Dieses Programm legt die langfristigen Ziele für das gesamte Landesgebiet fest. Ob Siedlungsstruktur, moderner Verkehr, nachhaltiger Tourismus oder die Wasserwirtschaft – im LEP fließen alle Fäden zusammen. So stellen wir sicher, dass die verschiedenen Ansprüche an den Raum nicht kollidieren, sondern sich gegenseitig ergänzen und das Land als Ganzes stärken.
Regionalentwicklung: Gemeinsam stark vor Ort
Raumordnung funktioniert nur im Miteinander. Die Landes- und Regionalentwicklung in den vier Planungsregionen bildet den überörtlichen Rahmen, in den sich die Planungen der einzelnen Gemeinden nahtlos einfügen. Dieser fachübergreifende Ansatz sorgt dafür, dass aus vielen kommunalen Einzelplänen ein stimmiges Gesamtbild für MV entsteht. Ein entscheidender Faktor ist dabei die Transparenz: Die Fortschreibung des LEP erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit. So gestalten wir die Zukunft unseres Landes gemeinsam mit den Menschen, die hier leben.
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FAQ
Das Zauberwort heißt „Zentrale Orte“. Die Raumordnung bündelt wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge – also Schulen, Kitas, Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten – an strategisch günstigen Standorten. Diese Zentren sind so gewählt, dass sie optimal an das Straßennetz angebunden sind und als Knotenpunkte für Bus und Bahn fungieren. So stellen wir sicher, dass die Wege kurz bleiben und die Versorgung auch im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern verlässlich funktioniert.
Der Schutz unserer einzigartigen Natur ist in den Raumentwicklungsplänen fest verankert. Wir weisen großflächige Vorranggebiete für den Naturschutz und den Küstenschutz aus, auf denen die ökologische Funktion absolute Priorität hat. Diese Flächen sind für andere Nutzungen, wie etwa Bebauung, weitgehend tabu. So bewahren wir die biologische Vielfalt und schützen unsere Küstenregionen vor den Folgen des Klimawandels, während wir gleichzeitig das typische Landschaftsbild von MV für die Zukunft sichern.
Fläche ist ein begrenztes Gut, an das viele verschiedene Ansprüche gestellt werden: Wohnungsbau, Landwirtschaft, Windenergie und Naturschutz konkurrieren oft um denselben Platz. Die Raumordnung agiert hier als überfachlicher Schiedsrichter. Sie steuert diese Nutzungen im Sinne des Allgemeinwohls neutral und weitsichtig. Dabei wägen wir soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte gegeneinander ab, um Konflikte zu vermeiden und eine geordnete, nachhaltige Entwicklung des gesamten Landes zu garantieren.
In Deutschland gilt die Planungshoheit der Gemeinden: Die Städte und Dörfer entscheiden selbst, wie sie sich entwickeln wollen. Allerdings geschieht dies nicht im luftleeren Raum. Die Landes- und Regionalplanung gibt einen verbindlichen Rahmen vor. In einem breiten Beteiligungsprozess – unter Einbeziehung von Fachbehörden, Institutionen und der Öffentlichkeit – werden Flächenausweisungen und Ziele festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens gestalten die Gemeinden ihre Zukunft, während die Raumordnung sicherstellt, dass das große Ganze zusammenpasst.
Zuständigkeit
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
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