Regionale Raumentwicklungsprogramme

Die regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) enthalten die Ziele und Grundsätze zur langfristigen räumlichen Entwicklung der Region.

Raumordnung

Die regionalen Raumentwicklungs­programme (RREP) enthalten Ziele und Grundsätze zur langfristigen räumlichen Entwicklung einer Region. Sie konkretisieren die im Landesraum­entwicklungs­programm festgelegten Vorgaben. Eignungs­gebiete für Windenergie­anlagen und Rohstoff­sicherungs­gebiete sind wichtige Beispiele hierfür.

Die Aufstellung der RREP übernehmen in Mecklenburg-Vorpommern vier Planungsverbände, die sich jeweils aus Landkreisen und kreisfreien Städten zusammensetzen sowie den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren der jeweiligen Region. Das oberste Gremium der Planungsverbände ist die Verbandsversammlung, deren Mitglieder die jeweiligen Kommunalparlamente entsenden.

Die Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-LVO M-V) regelt die Verbindlichkeit.

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