Staatliche Pflichtfachprüfung
Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

Die zweigeteilte Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, die von dem Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung.
Jährlich werden zwei Prüfungstermine der staatlichen Pflichtfachprüfung durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Oktober (W-Termin) und im April (S-Termin) statt. Die mündlichen Prüfungen für die Oktober-Termine finden regelmäßig im Februar/März des folgenden Jahres statt, die für die April-Termine im September.
Schriftliche Anträge
- Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstmeldung)(PDF 626,52 KB)
- Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (nicht bestandener Freiversuch Wiederholung)(PDF 627,67 KB)
- Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Notenverbesserungsversuch)(PDF 627,54 KB)