Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Sicherheit am Arbeitsplatz ist mehr als eine Pflicht – sie ist das Fundament für gesundes Arbeiten in MV. Von Mutterschutz bis zum Umgang mit Gefahrstoffen: Informieren Sie sich hier über Prävention, Regeln und modernen Arbeitsschutz.

Ein Schutzschirm für alle Generationen
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit geht uns alle an: Arbeitgeber, die Beschäftigten selbst und die Politik, die die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen setzt. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Vertrauen schafft und die Basis für ein motiviertes Berufsleben bildet. Ein moderner Arbeitsschutz sichert dabei nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im Land nachhaltig. Auf den folgenden Seiten des Gesundheitsministeriums zeigen wir Ihnen, wie wir diese Schutzziele in Mecklenburg-Vorpommern aktiv gestalten.
Besonderer Fokus auf sensible Gruppen
Nicht jeder Arbeitsplatz birgt die gleichen Risiken, und nicht jeder Mensch hat die gleichen Bedürfnisse. Deshalb bedürfen vor allem Jugendliche, die ihre ersten Schritte im Berufsleben machen, sowie schwangere Frauen und junge Mütter eines besonderen Schutzes. Der Jugendarbeitsschutz und der Mutterschutz sind daher zentrale Säulen unserer Präventionsarbeit. Wir sorgen dafür, dass werdende Mütter und junge Talente ihre Potenziale entfalten können, ohne ihre Gesundheit zu gefährden.
Spezialwissen für komplexe Anforderungen
In vielen Branchen in MV wird mit sensiblen Materialien gearbeitet. Im Umgang mit Gefahr- und Sprengstoffen sowie bei Medizinprodukten gelten daher spezielle Sicherheitsanforderungen und lückenlose Überwachungsmechanismen. Wir kontrollieren diese Standards streng, um Unfälle und langfristige Gesundheitsschäden zu verhindern. Produktsicherheit und Marktüberwachung sind hierbei untrennbar mit dem Arbeitsschutz verzahnt. Nur durch diese fachübergreifende Prävention können wir die hohen Standards halten, die Mecklenburg-Vorpommern als sicheren und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort auszeichnen.
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FAQ
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Hauptverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Dennoch ist Arbeitsschutz eine Gemeinschaftsaufgabe: Auch die Beschäftigten sind gefordert, Sicherheitsvorschriften einzuhalten, Schutzausrüstungen zu nutzen und Gefahrenquellen umgehend zu melden. Nur durch dieses Zusammenspiel entsteht eine echte Sicherheitskultur im Betrieb.
Werdende Mütter und Jugendliche unter 18 Jahren genießen einen besonderen gesetzlichen Status, da sie am Arbeitsplatz vulnerabler sind. Der Mutterschutz stellt sicher, dass schwangere Frauen keine gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (z. B. schweres Heben oder Kontakt mit Gefahrstoffen) ausführen müssen und Kündigungsschutz genießen. Der Jugendarbeitsschutz regelt wiederum strikt die Arbeitszeiten, Ruhepausen und verbietet gefährliche Arbeiten, um die physische und psychische Entwicklung junger Talente in MV nicht zu gefährden.
Wenn Sie mit Gefahr- und Sprengstoffen arbeiten oder Medizinprodukten in Verkehr bringen, gelten hochspezifische Überwachungsmechanismen. Erste Anlaufstelle für eine detaillierte Beratung und die Klärung rechtlicher Anforderungen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie die zuständigen Arbeitsschutzbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Diese unterstützen Betriebe dabei, die strengen Sicherheitsauflagen umzusetzen, Unfälle zu vermeiden und die staatliche Marktüberwachung lückenlos zu gewährleisten.
Zuständigkeit
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
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