Bodenschutz beim Ausbau Erneuerbarer Energien

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist Kern der Energiewende – doch er stellt hohe Anforderungen an unsere Böden. Deshalb ist eine flächensparende, bodenschonende Planung und Umsetzung von Erzeugungs‑, Transport‑ und Speicheranlagen unerlässlich.

Geologie und BodenschutzEnergie und Energiewende

Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Auch unsere Böden sind hiervon in erheblichem Maße betroffen. Ein essenzieller Beitrag dazu, die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu gestalten, ist die flächensparende und bodenschonende Planung und Errichtung der Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung Erneuerbarer Energien.

Bei den Vorhaben der Energiewende gilt es (wie bei allen anderen bodenbeanspruchenden Planungen auch), die allgemeinen Anforderungen des Bodenschutzes in der Planung und beim Bauen umzusetzen und das Nachhaltigkeitsziel der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Blick zu behalten.

Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit ihren Nebenanlagen zählen als temporäre Bodennutzungen. Bereits bei ihrer Planung sind der vollständige Rückbau nach dem Nutzungsende und die anschließende Wiederherstellung baulich beeinträchtigter Bodenfunktionen mitzudenken.

Alle Beteiligten sind gefordert daran mitzuwirken, dass sämtliche Möglichkeiten für einen effektiven Schutz des Bodens bei der Vorhabenplanung und -durchführung frühzeitig ermittelt und dann auch umgesetzt werden. Nur so können die unmittelbar geltenden bodenschutzrechtlichen Verpflichtungen zum schadlosen Umgang mit Boden erfüllt und irreversible Bodenschädigungen vermieden werden.

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